Beitrag zur Krankenversicherung für Nebeneinkünfte
Ich habe Nebeneinkünfte, die bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages (gesetzliche Krankenversicherung) zu berücksichtigen sind. Bisher blieb dies jedoch ohne Auswirkung, da ich mit meinem Arbeitslohn die Bemessungsgrenze überschritten habe. In Kürze beziehe ich Alg 1. Wie werden dann die Beiträge zur Krankenkasse aus den Nebeneinkünften errechnet?
2 Antworten

Da Du beim AlgI-Bezug in der Krankenkasse pflichtversichert bist, spielen Einkommen aus Vermietung (sofern es kein Gewerbe ist), weder beim AlgI noch bei der Krankenkasse eine Rolle. Eine Abfindung wird -soweit ich informiert bin- schon bei AlgI angerechnet, da solltest Du auf jeden Fall nachfragen.

Nebeneinkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit?
Wenn die Höher sind, als 165,- Euro, gibt es erstmal Probleme mit dem ALG I, sprich eine Anrechnung.
Nebeneinkünfte werden zur Berechnung von Beiträgen nur herbei gezogen, wenn die Haupttätigkeit nicht über 30 Wochenstunden ist.