Beim klauen zugesehen?

3 Antworten

Ist zwar schon 9 Mon,melde mich aber trotzdem.Es heißt eigentlich mitgehangen mitgefangen.

Aber wenn du glaubhaft deinen Standpunkt sagst das du davon nichts wusstest und nichts mitbekommen hast,notfalls anwaltlichen Rat einholen,(deinen Eltern davon erzählen),dann könntest du mit einem blauen Auge davon kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast nichts falsch gemacht und warst auch nicht als Aufsichtsperson für die 13-jährige Freundin unterwegs.

Daher passiert Dir natürlich nichts - auf welcher Basis sollte das auch verargumentiert werden?

Du hast nicht geklaut und somit passiert dir nun auch nichts mehr