Beim Auszug aus WG nicht Strom und Gas abgelesen, wer ist im Nachteil, Mieter oder Untermieter?
Hallo,
aus einer Wohngemeinschaft ist die Untermieterin ausgezogen. Der Mieter und die Untermieterin des Mieters haben sich die Wohnung geteilt. Bei dem Einzug der Untermieterin wurden Strom- und Gas- und Wasserzähler abgelesen, aber bei dem Auszug haben es beide vergessen. Meiner Meinung nach hat die Untermieterin nun keinen Anspruch auf eine hundertprozentig exakte Abrechnung (diese wäre ja nun auch gar nicht mehr möglich) und muss daher ggf. Nachteile zu ihren Lasten hin- nehmen. Ist das richtig? Der Mieter hat ja nach dem Auszug der Untermieterin in der Wohnung weiter Strom und Gas und Wasser verbraucht. Der Auszug war Ende Jan. aber die Jahresendabrechnungen der Versorger kommen erst im April. Das ist dann natürlich ungenau. Zu wessen Nachteil geht nun diese Ungenauigkeit, zum Nachteil des Mieters, oder zum Nachteil der Untermieterin des Mieters? Danke und viele Grüße, Rennmaus
2 Antworten
Die einzige Möglichkeit das jetzt noch auszurechnen ist am Ende einen monatlichen Durchschnittsverbrauch zu errechnen. Wenn sie am Ende der Heizperiode ausgezogen, bist Du im Nachteil. Pech gehabt, Keule.
Das lässt sich nicht beantworten, da man nicht weißt, wenn man sich einigt, wer denn überhaupt benachteiligt ist.
Wie lange Bestand denn das Untermietverhältnis?
Gibt es denn dann keine Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, aus denen man dann ein Schlüssel zum Umrechnen/Aufteilen errechnen kann?
Wo ein Wille, da ein Weg 😁
Setzt euch zusammen und einigt euch, gut ist!
Wenn gestritten wird, ist das für alle stressig und macht das nur noch unnötig teurer.
Es bestand mehrere Jahre. Jedes Jahr schwankt der Verbrauch leicht. Wir wurden von den Versorgern immer wieder neu in andere Abschlagszahlungen eingeteilt.