Beide Ehepartner stehen im Grundbuch, 2 Kinder. Muss nach dem Tod des ersten Ehepartners das Grundbuch bereits berichtigt werden?
Meine Eltern sind beide zu 50 % im Grundbuch für Ihr Einfamilienhaus eingetragen. Meine Mutter ist 2016 verstorben, mein Vater 2020. Da mein Vater weiterhin im Haus gewohnt hat, haben meine Schwester und ich 2016 keinen Erbschein beantragt, sondern dies erst nach dem Tod meines Vaters. Jetzt bekommen wir vom Amtsgericht die Aufforderung zur Grundbuchberichtigung und zur Angabe des Verkehrswertes der Immobilie. Gilt jetzt die 2 Jahresfrist für die kostenlose Grundbuchberichtigung oder begann die Frist schon beim Tode unserer Mutter?
3 Antworten
Ja, denn bereits da verändern / veränderten sich ja die Eigentumsverhältnisse.
Gilt jetzt die 2 Jahresfrist für die kostenlose Grundbuchberichtigung
..... die Mutter verstarb bereits 2016.
https://www.rosepartner.de/grundbuchberichtigung-erbschaft.html
Hinsichtlich des Wertes - macht eine grobe Schätzung das reicht i.d.R. aus.
Würde mich nicht wundern, wenn 50% berechnet werden und 50%, da innerhalb der 2 Jahresfrist, kostenfrei sind.
Aber warum nicht einfach mal dort anrufen und pers. nachfragen.
Auf dem Anschreiben ist ja bestimmt ein Ansprechpartner benannt!
Ich habe aktuell bei einem Wert von 1.650.000 Euro 4.900 Euro an den SV überwiesen.
Frühe mussten die nach HOAI abrechnen, das wurde aber geändert. Man darf den Preis nunmehr frei verhandeln.
Gehe mal von Kosten in Höhe von 1500 bis 2000 Euro für einen Sachverständigen aus.
Du kannst Dich natürlich am Markt orientieren, vielleicht akzeptieren die das, aber Du läufst Gefahr, dass die den Wert dann kostenpflichtig ermitteln lassen.
Lässt Du ein Verkehrswertgutachten erstellen, wird dieses in der Regel auch akzeptiert, sofern dieses von einem vereidigten SV erstellt wurde.
Für diesen Zweck braucht ihr keinen Gutachter.
Wenn überhaupt, dann, wenn es um Erbschaftsteuer gehen sollte.
Es gibt aber schon Faustregeln udn bei der Schätzung, die die Basis von Gebühren ist, dürft Ihr auch ruhig niedrig schätzen.
So werden Einfamilienhäuser zur Zeit im Bereich von 25-40 Jahresmieten gehandelt.
Also wenn man das Haus für netto-kalt von 1.000,- pro Monat vermieten könnte, wären das 12.000,- * 25 = 300.000,- bis 12.000,- * 40 = 480.000,- Wert.
Natürlich nur ein Annäherungswert, aber für das Grundbuchamt reicht es.
Badkleinen
Die Zweijahresfrist nach Mutters Tod ist längst abgelaufen und somit auch die Gebührenfreiheit für die Grundbuchkorrektur.
Herzlichen Dank ,das werde ich machen ! Wollte mich nur vorher schonmal orientieren. Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen: Wie kann ich den Verkehrswert der Immobilie ermitteln; kann ich den einfach anhand der aktuellen Marktpreise schätzen oder gibt es eine Formel dafür oder muss ich evtl. sogar einen Sachverständigen beauftragen ? Mit welcher Gebühr müssten wir bei einem Immobilienwert von ca.€ 300.000 rechnen ?