Beide Ehegatten als Kleinunternehmer und Familienversicherung?

3 Antworten

Ich stimme @correct zu, das wäre Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO, Abgabenordnung).

Aber da kann man rauskommen. Melde Du Deinen Betrieb ab und nur Dein Mann hat das Nebengewerbe. Da ist er bei einer Vollbeschäftigung im Prinzip solange von den Sozialabgaben verschont, bis er mehr an Zeit arbeitet und mehr verdient, als in der Hauptbeschäftigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aber es geht um Gestaltungsmissbrauch.

Und was bedeutet das? Wer legt das fest?

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@Hallole

Das erklärt sich doch von selbst - man gaukelt der KV vor, der Mann würde ein Gewerbe betreiben - wie kann man sowas noch nennen?

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Wenn die Ehefrau also 1 € mehr verdient zahlt sie für 436 € Einkommen Krankenkassenbeiträge.

Verstehst du das unter enorme Beiträge ?

mindestens ab ca. 168,- Euro / Monat

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