Bei Grundsicherung: Wann gilt Geld als Vermögen und wann als Einkommen?
Das ist wichtig, denn bei Einkommen wird auf die Grundsicherung angerechnet, sonst offenbar nicht.
Freibeträge bei Vermögen sind 156.- pro Lebensjahr. Kriegst du dann etwa eine Lebensversicherung ausbezahlt, hast du mit 65 dann 10.149.- frei.
3 Antworten
Du hast doch die Unterlagen vom Jobcenter erhalten. Was ist daran so schwer zu verstehen?
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Interessantes zur Neuen Grundrente ab 2021 ‼️
https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php
Das anrechenbare Vermögen welches bei SGB XII nicht angetastet wird, bleibt bei 5000,-€ /Person !
Falsch - ab Renteneintrittsalter hast Du keine 156 Euro pro Lebensjahr mehr frei.
interessant, das wurde nämlich dem Rentner kürzlich so mitgeteilt, da er eine Versicherungsleistung ausgezahlt bekommt.