Behindertengerechte Autoumbau- wer zahlt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da du nicht arbeitsfähig bist, scheidet das Arbeitsamt aus, medizinische Gründe gibt es auch nicht, so dass die Krankenkasse außen vor ist, und eine Rente der DRV bekommst Du schon, so dass ein Auto zur Abwendung einer Rentenzahlung nicht mehr in Frage kommt. Es bleibt somit nur noch das Sozialamt. Wobei auf die Leistungen zur Teilhabe kein Rechtsanspruch besteht. Es ist eine Ermessensentscheidung des Sozialleistungsträgers. Dieser muss das Ermessen aber auch ausüben und begründen. Ich rate dir dringend einen Anwalt für Sozialrecht oder einen Rentenberater zu beauftragen (u. U. gibt es auch Prozesskostenhilfe). Rechtsgrundlage § 29 Abs. 1 Nr. 3 a.

Vielen Dank für die Antwort. Zuerst werde ich mit dem Sozialamt versuchen, wenn das nicht klappt und ich alle Absagen schriftlich habe, dann kann ich verschiedene Stiftungen anschreiben, das kann dann aber sehr lange dauern, habe ich gelesen. Und was soll ich mit dem Anwalt? LG Irene

0
@lika81

Mit dem Anwalt ggfs. das Widerspruchsverfahren führen und ggfs, klagen. Da das eine Ermessensentscheidung ist und das Ermessen auch ausgeübt werden muss (Ermessen ist keine Willkür) sind viele Bescheide anfechtbar (es ist auh für eine Behörde nicht immer leicht entsprechend zu Begründen und darlegen wie es zur Ablehnung kam) und man kann letztlich eine Bescheidungsklage einreichen. Das ist für einen Laien doch sehr komplex.

0

Hallo, ich hoffe ich kann dir mit diesem Link eine Hilfe geben : http://www.autoanpassung.de/infothek/finanzielle_hilfen/kraftfahrzeughilfe_verordnung/kostentraeger.html

kein einfaches Leben für deine kleine Familie. Ich hoffe euch kann irgendwie geholfen werden. Mobil zu sein ist gerade für euch eine wichtige Voraussetzung für etwas Lebensqualität. Alles Gute ! K.

Lieben Dank für den Link, leider habe ich nichts neues für mich entdeckt. Ich werde es noch mit Sozialhilfe versuchen. Vielen Dank :)

0