Behinderten Pauschbetrag jetzt ab 20%?
Ich habe gelesen, dass man ab dem Veranlagungsjahr 2021 auch einen 20% Behinderungsgrad mit einem Pauschbetrag geltend machen kann.
Herrührend durch einen Arbeitsunfall, wurde bei mir eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% festgestellt und ich erhalte eine Rente von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP).
Da die gesetzliche Unfallrente weder der Besteuerung, noch dem Progressionsvorbehalt unterliegt, brauche ich diese bei der Steuererklärung auch nicht anzugeben.
Um nun den Pauschbetrag zukünftig angerechnet zu bekommen, plane ich über das Versorgungsamt mir die 20% MDE bestätigen zu lassen und dem Finanzamt mitzuteilen.
Ist meine Einschätzung richtig oder könnte aus eurer Sicht irgendetwas gegen diese Vorgehensweise sprechen oder andere Nachteile entstehen?
Vielen Dank!
1 Antwort
Steuererklärung und Veranlagungszeitraum für das Jahr 2021
Den Steuerfreibetrag können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 in Anspruch nehmen.
Über diesen GdB liegt ein Bescheid vor - und dieser sollte genügen - ansonsten - erbitte eine aktualisierte Bestätigung des GdB und dann kannst Du den Freibetrag in Höhe von 384 Euro auch ab diesem Jahr in Anspruch nehmen.
https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/steuerfreie-renten.html
Hinweis:
Da die genannten Renten steuerfrei sind, übermitteln die jeweiligen Leistungserbringer die Beträge auch nicht elektronisch an das Finanzamt. Achten Sie also beim Erstellen Ihrer Steuererklärung darauf, dass Sie die Zahlungen ebenfalls nicht eintragen, denn: Das Finanzamt würde sie sonst versteuern – und die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist oft schwierig.
Vielen Dank für die Antwort und den Link.
20% Behinderten Pauschbetrag für dieses Jahr kann ich aber erst in meiner Steuerklärung nächstes Jahr geltend machen - denke ich.
Die Rente, die ich von der UK-RLP bekomme sollte sich nicht irgendwie nachteilig auswirken? Möchte vermeiden mir ein Eigentor zu schießen wenn ich meinen Rentenbescheid zur Anerkennung des Pauschbetrages einreiche.