Behandlungskosten selbst zahlen?
Hallo ein Bekannter von mir hat einem bei ner Ranglerei versehentlich die Nase gebrochen. Wegen Zeugen wurde er dafür als schuldig verurteilt. Jetzt hat er ein Schreiben von der Versicherung vom Geschädigten erhalten das er 4000 Euro für die 4 Tage Krankenhauskosten bis in 2 Wochen zahlen muss. Kann man dagegen rechtlich was machen und muss er es sofort zahlen ? Bitte um Info
4 Antworten
Warum hat er dann das Urteil akzeptiert bzw. angenommen?
Auf Empfehlung vom Anwalt wegen Vorstrafen die er vor Jahren begangen hatte. Anwälte haben sich mit Richter und Staatsanwaltschaft zusammen gehockt und gesprochen was ihn erwarten kann.
klar versehentlich, aber schuldig gesprochen.
die Krankenkassen holen sich (berechtigterweise!) Behandlungskosten vom Verursacher zurück!
NEIN, er kann dagegen nix machen und JA, ist sofort zu bezahlen.
Er kann nach Ratenzahlung fragen.
Am besten gleich selbst das Einkommen nennen, vielleicht auch gleich selbst eine bestimmte Rate anbieten. Manchmal wird der Ratenzahlungsvorschlag angenommen, manchmal wird auch nachgefragt.
Versehentlich bricht man keine Nase. Daher ist der Verursacher schuld und zahlt die Behandlungskosten.