Beglaubigt Kopie mit Auflassung?
Habe letzte Woche Kaufvertrag zur Bank geschickt,den wir vom Notar als Kopie bekommen haben.Reichte der Bank nicht.Nun habe ich mit dem Notar gesprochen,dass ich eine beglaubigte Kopie brauche und dort sagte man mir,sie schicken mir eine beglaubigte Kopie mit oder ohne Auflassung,kenne mich nicht aus damit.Die Dame beim Notar sagte mir das reicht.Wird das jetzt als beglaubigte Kopie angenommen oder können die von der Bank wieder irgend etwas beanstande?Entschuldigung für meine für Sie dummen Frage,aber ich habe hier immer gute Tips bekommen und mir wird weiter geholfen,weil ich von solchen Dingen keine Ahnung habe.
1 Antwort
Die Auflassung ist die eintragung im Grundbuch. DEr Antrag auf Auflassung wird vom Notar gestellt, nachdem ihm alle Unterlagen vorliegen, die für die Auflassung notwendig sind.
"Die Auflassung" könen die m. E. nicht mit schicken, sondern höchstens noch die Kopie des Antrags auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung.