Beförderung rückgängig machen?

1 Antwort

Du schilderst den Fall so allgemein, dass man Dir schlecht raten kann. Im privaten Sektor wird man eine Beförderung wohl als eine Änderung des Arbeitsvertrags hinsichtlich betrieblicher Stellung und -bei Dir- auch des Wohnorts ansehen müssen. Verträge können jederzeit einvernehmlich geändert werden. In Deinem Falle würde natürlich die sofortige Rückzahlung der Umzugskosten anfallen. Außerdem hättest Du den nochmaligen Umzug an den alten Ort selber zu bezahlen. Und, dass Du künftig in Deinem Betrieb kein Bein mehr in Sachen Beförderung auf die Erde bekommst, ist Dir ja wohl auch klar. Alles in allem also eine schwierige Entscheidung.