Beerdigungskosten bei Einkommensteuererklärung angeben?
Beim Fragebogen zur Ermittlung der Erbschaftssteuer hat die Witwe seinerzeit die Beerdigungskosten angegeben, da diese ja die Erbschaftssteuer verringern. Darf sie in der Einkommensteuererklärung fur das Sterbejahr des Ehepartners diese kosten nochmals angeben oder ist das dann eine Doppelerfassung?
2 Antworten

Wenn das Erbe ausgereicht hat um die Beerdigungskosten zu tragen, dann gehört es nciht in die Einkommensteuererklärung, denn es hat das Einkommen ja nicht belastet. Es wurde aus dem Erbe getragen.
In die Einkommensteuererklärung gehört es, wenn man den Verwandten zu grabe tragen läßt und man die Kosten selbst tragen muss, weil es nichts zu erben gibt.
Nur selbst getragenen Bestattungskosten wären als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung abzusetzen.
Da die Beerdigung aber regelmäßig dem Verstorbenen und damit dem Nachlass zufällt, mindert sie allenfalls den Reinnachlass und damit die Erbschaftssteuer aus Vermögenserwerb durch Erbe.
G imager761