Ich werde meinen Lebensmittelpunkt verlagern, kann ich die Umzugskostenpauschale geltend machen?

1 Antwort

Da der Umzug von Aachen nach HH beruflich bedingt ist/war, steht dir m.M. nach hier die Umzugskostenpauschale zu, da mit dem Umzug auch der Lebensmittelpunkt verlegt wurde.

Da du erst nach der doppelten HHF den Lebensmittelpunkt verlegt hast, würde ich beide Posten getrennt ansetzen.

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Ich bin jedoch nicht vom Fach, bitte dies zu bedenken.

Möglicherweise meldet sich aber noch einer unserer reichlich vorhandenen Steuerfinanzexperten und kann meine Auslegung, bestätigen, ergänzen oder berichtigen.