Bedarfskontrollbetrag bei Düsseldorfer Tabelle: Was ist Unterschied zu Eigenbedarf?

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Das ist eigentlich ziemlich einfach, aber schwer zu erklären :

Der Eigenbedarf bei minderjährigen Kids liegt bei 950 € (bei Arbeitseinkommen). Den darf der Unterhaltspflichtige in der Regel behalten.

Der Bedarfskontrollbetrag dient dazu, bei höheren Einkommen als der Stufe 1 dem Unterhaltspflichtigen mehr von seinem EK zu belassen und nicht nur einseitig die Berechtigten zu begünstigen. (Rechne mal selber z.B. EK der Stufe 4 mit 2 Kids zwischen 13 und 18. Dabei wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten. Daher würde in diesem Fall der Unterhalt der 3. Stufe angesetzt) Es geht im Grunde darum, dem Unterhaltspflichtigen eben nicht nur das Allernotwendigste zu belassen, sondern etwa gleiche Lebensverhältnisse sowohl bei den Berechtigten als auch beim Pflichtigen zu gewährleisten.

Ich hoffe, das war jetzt halbwegs verständlich.

Danke Dagmar44!

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