Bedarfsgemeinschaft + bafög?
Hallo Leute :)
Zu den allgemeinen Informationen:
Ich bin 22 Jahre alt und studiere nun bald.
Meine Eltern beziehen Hartz IV, sprich wir (Eltern, Bruder und ich) sind zu 4. in einer Bedarfsgemeinschaft.
Im Haushalt sind wir jedoch 7 Leute.
Die Miete für die Wohnung beträgt ca. 1200 Euro warm. Sprich die Grundmiete + Hz + Kz belaufen sich pro Person auf ca. 170 Euro.
Mein Regelbedarf beträgt 345 Euro.
Gesamtbedarf somit auf 515 Euro.
Das Kindergeld (204 Euro) wird auf mich als Einkommen angerechnet.
Zu meinem Anliegen:
Ich möchte sehr gerne raus aus der BG.
Mein Ziel ist es, Bafög zu erhalten + einen Minijob auszuführen.
Nun meine Frage: Da mein Gesamtbedarf bei 515 Euro liegt und zu meinem Einkommen schon 204 Euro fließen, muss ich nun die Differenz zwischen diesen 2 Summen nehmen + mein
Bafög Anteil damit ich aus der BG raus bin?
Beispiel : 515€ (Gesamtbedarf) - 204€(Kindergeld)= 311€.
Die 311 Euro kriege ich durch das Bafög (ca 430 Euro) ja ausgeglichen.
Dann wäre ich ja aus der BG raus, sprich ich könnte die kompletten 450 Euro, die ich vom Minijob verdiene behalten?
1 Antwort
Du kannst als studierendes "Kind" jederzeit ausziehen und dann den vollen Bafögsatz sprich 861 Euro bekommen. Als "Kind" aus einer Hartz 4-Familie kannst Du diesen Höchstsatz bekommen - da Du eine eigene studentische KV benötigst, da Du als Mitglied einer BG nicht familienversichert bist - außer Deine Eltern wären sogenannte Aufstocker. Dazu käme dann noch das ( abzuzweigende ) Kindergeld - desweiteren könntest Du auch noch im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung bafögunschädlich bis zu 450 Euro dazu verdienen. Und als kleines Zuckerl obendrauf, gäbe es auch noch die Befreiung von den Rundfunkgebühren.
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/studenten/
Der gemeinsame Sockelbetrag beläuft sich auf 10,22 Prozent des BAföG-Bedarfssatzes von 744 Euro (ab 1.8.2019). Das sind 76,04 Euro. Hinzu kommt die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent (für Studierende über 23 ohne Kinder: 3,3 Prozent). Hinzu kommt dann der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse.
Eine studentische KV liegt bei " Grundbeitrag" = 76,04 Euro ..... dazu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag der einzelnen KK von 0 - ca. 2% .... durchschnittlich liegen sie bei 0,9 %. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung zum Preis von 24,55 Euro.
Würde ich den vollen Bafögsatz auch bekommen wenn ich bei meiner Schwester mietfrei wohne?
wieviel würden dann meinem Vater weniger überwiesen vom Jobcenter? Würde ihm das trotzdem dann immer geben es soll kein Nachteil für ihn entstehen, sprich er soll nach meinem Auszug immer noch das gleiche bekommen.
Das heißt, wenn ich meinem Vater das Geld zurückgeben würde, „was er sozusagen durch mich verliert“(ich weiß, das ich ihm nichts zahlen muss, aber möchte es gerne, für ihn soll kein Nachteil entstehen, auch ohne mich) :
mit mir : 1200 Euro Miete : 7 Personen = ca 170 Euro Pro Person
ohne mich : 1200 Euro Miete : 6 Personen = 200 Euro pro Person
das ist dann eine Differenz von 30 Euro je Person, diese dann mit 6 multipliziert wären dann:
180€ +345€(Mein „alter“ Grundbedarf)= 525€
diese Summe müsste ich dann meinem Vater dann geben, damit er genau das gleiche verdienen würde, wie als wäre ich noch bei ihm, ist das korrekt so?
Sorry ... aber wenn Du nicht mehr in der BG Deiner Eltern lebst fallen logischerweise auch keine Kosten mehr z.B. für Lebenmittel / Getränke an, es wird weniger Strom verbraucht ... weil ja z.B. keine Wäsche mehr von Dir anfällt, Fahrkosten für Dich entfallen, Bekleidungskosten entfallen ....
https://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Und die sonst auf dich entfallende Miete wird vom JC weiterhin gezahlt - nur die Anteile werden anders berechnet.
Sprich Deine Eltern haben bedingt Durch Deinen Auszug keinen wirtschaftlichen Verlust.
Du hast Anspruch auf Weiterleitung des KG oder Du bittest um Abzweigung - sprich Auszahlung des KG direkt an Dich.
https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Mal für Deine Vorstellung ..... Dein bisheriger Bedarf in der "WG" - Mietanteil 170 Euro .... wird anders aufgeteilt .... Deine Eltern haben dafurch nicht weniger.
Dein Bedarf ( auf den ja auch schon bisher das KG angerechnet wurde ) entfällt.
Bliebe das KG jetzt bei ihnen - würde das JC halt diesen Betrag an anderer Stelle kürzen. Also Deine Elttern verlieren nichts - und sie hätten auch keinen Cent mehr in der Familienschatulle, wenn Du das KG nicht abzweigen würdest.
Ich sage es mal so ..... wenn Du es ihnen in Bar gibst erfährt es nicht zwingend einer.
Formal juristisch betrachtet - müss(t)en Deine Eltern diese "regelmäßige" Geldzuwendung / ein Geldgeschenk dem JA melden.
https://www.hartziv.org/news/20100408-hartz-iv-geldgeschenke-ueber-50-euro-sind-einkommen.html
Hartz IV Bezieher müssen sich Geldgeschenke als Einkommen anrechnen lassen, so entschied heute das Landessozialgericht Sachsen in Chemnitz (L 2 AS 248/09). Lediglich ein Betrag von 50 Euro je Person/ pro Jahr bleibt anrechnungsfrei. Übersteigen die Geschenke in der Summe diesen Betrag, wird der gesamte Betrag als Einkommen angerechnet.
Vielen Dank für die Antwort. Meine Schwester hat angeboten, dass ich bei ihr wohnen kann, kostenlos! Ich würde dann ja auch Bafög bekommen. Wieviel müsste ich denn für die Versicherung zahlen ?