Bebaubar Grundstücksteilung - Richtlinien?

3 Antworten

Es kommt darauf an, was das Baurecht sagt. Wenn man auf dem Grundstück, nach dem Bebauungsplan, 2 Häuser bauen darf, dann wäre eine Aufteilung und ein Weiterverkauf der anderen Hälfte rechtlich möglich. Du kannst dazu eine Auskunft im Bauamt der Stadt einholen. Wenn man das Baugrundstück nicht privat, sondern von der Stadt kauft, ist ein Weiterverkauf oft vertraglich ausgeschlossen.

Eine andere Frage ist aber, ob sich das lohnt. Denn wenn auf dem Grundstück Häuser gebaut werden können, dann musst Du für das ganze Grundstück den vollen Kaufpreis als Bauland bezahlen. Eine Wertsteigerung wird es dann nur durch eine Aufteilung in 2 Grundstücke nicht geben. Deshalb könnte es sein, dass Deine Rechnung nicht aufgeht.

So etwas vor Kauf rechtssicher zu klären, dürfte nahezu unmöglich sein.

Am besten schreibst Du an das Bauamt der Stadt und formulierst eine Voranfrage.

Voranfrage zur Grundstücksteilung und Voranfrage zur Bebauung der Teilstücke.

Wenn Du einen Antwort erhälst, ist diese rechtssicher. Heist Dir kann eine Teilung und Baugenehmigung nicht verwährt werden. Allenfalls können Auflagen gemacht werden. Solche Bauvoranfragen sind meist kostenlos.

Auch wenn es derzeit nicht möglich sein sollte, bekommst Du Antwort falls sich in ein paar Monaten was ändert.

Ich hatte das bei einem Freund, der auf seinem Grundstück eine KFZ-Werkstatt bauen wollte. Bauvoranfrage negativ. Dann hat ein Nachbar eine Änderung beantragt (Landwirt wollte Halle bauen) und es wurde möglich. Das Bauamt hat sich nach 4 Monaten gemeldet mit positiven Bescheid, obwohl zuvor ein negativer Bescheid kam.

Das Grundstück zu teilen und einen Teil zu verkaufen, dürfte kein Problem sein.

Aber wie dann die beiden kleinen Grundstück bebaut werden dürfen, hängt von der Geschossflächenzahl, den Baufluchten und der Grundflächenzahl ab.

Wir wissen nicht, wie groß das Grundstück ist, wir haben keinen Katasterauszug, ohne solche Unterlagen kann man keine qualifizierte Antwort geben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

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