Ich beziehe EU-Rente und bin zu 100% schwerbehindert, Merkmal aG. Dem Rat meiner Steuererklärungssoftware folgend habe ich die im Erklärungsjahr gefahrenen insgesamt gefahrenen Km angesetzt.
Das Finanzamt hat dies abgelehnt mit der Begründung, dass ein Rentner keine Werbungskosten geltend machen kann, weil diese die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Davon sei bei einem Rentner nicht auszugehen.
Wann kann ich welche Werbungskosten geltend machen?