Bekomme ich weiterhin meinen Sozialamtsatz wenn ich mit Freund der arbeitet eine Wohnung nehme?

2 Antworten

Na ja, die Wohnkosten werden schon mal geteilt, auch wenn Ihr noch keine Einstehensgemeinschaft seid.

Nach einem Jahr ist dann der Antrag ggf. zusammen einzureichen und es wird das Einkommen des Freundes geprüft.

Im ersten Jahr des Zusammenwohnens musst Du dem Jobcenter nachweisen, dass Ihr erst einmal ausprobieren wollt, ob das Zusammenleben klappt.  Dabei wird Dir - wie wfwbinder schon schreibt  - erst einmal die halbe Miete gekürzt, die Dein Freund zu tragen hat.

Nach einem Jahr kann es je nach Verdienst des Freundes passieren, dass Du weniger bis gar kein Arbeitslosengeld II erhältst.