bAV bei Arbeitgeberwechsel?
Guten Tag liebe Leute,
mein Arbeitgeber hat eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Rahmen einer Direktversicherung für mich abgeschlossen. Nun habe ich ein neues Jobangebot bekommen.
Nehmen wir mal an, ich würde den neuen Job annehmen. Was passiert mit meiner bAV? Ist mein neuer Arbeitgeber verpflichtet, den Vertrag zu übernehmen? Falls ja und es zu einer Übernahme kommt, gilt es da irgendwas zu beachten?
Was wäre, wenn mein neuer AG den Vertrag nicht übernehmen möchte/muss?
1 Antwort

Dein neuer AG ist nicht verpflichtet diesen Vertrag zu übernehmen. Er muss zwar eine Direktversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung anbieten wenn gewünscht, kann aber die Versicherung aussuchen.
Du könntest dann zum Beispiel das von dir angesparte Guthaben auf den neuen Vertrag übertragen lassen (evtl kostet das aber was und die Konditionen sind nicht so gut) oder den alten Vertrag ruhen und einen neuen beginnen lassen.