Bauunternehmen stellt vierfache Menge an Material in Rechnung als im Angebot vorgesehen, ist das rechtens?
Hallo,
wir haben im Zuge des Baus unseres Einfamilienhauses ein Tiefbauunternehmen für die Erdarbeiten beauftragt. Dieser hat von uns (durch den Architekten angefertigt) alle Pläne im Vornherein bekommen, wo auch alle Höhenangaben, Lagepläne, etc. für die Erdarbeiten angegeben waren.
Das Angebot für die Erdarbeiten wurde "auf Grundlage der bereitsgestellten Pläne" erstellt (Zitat aus dem Angebot), jedoch gibt es die Klausel, dass am Ende nach tatsächlicher Menge abgerechnet wird.
Aufgrund des Angebots durch das Tiefbauunternehmen, haben wir uns für ihn entschieden und auch nicht nach weiteren Angeboten Ausschau gehalten, da es preislich zu unseren Vorstellungen gepasst hat.
Nun haben wir die Rechnung erhalten und der Tiefbauer meinte, dass sie deutlich mehr Auffüllmaterial benötigt haben als angenommen (Kalkulation war 180 Tonnen, Gesamtmenge am Ende waren 650 Tonnen, also fast die vierfache Menge!). Da hat uns natürlich der Blitz getroffen und daher nun die Frage, ob man das rechtlich einfach so hinnehmen muss, da ja auf Grundlage des Angebots der Auftrag an dieses Tiefbauunternehmen rausging. Diese haben sich aber sehr deutlich verrechnet und eigentlich sollte doch mit Hilfe der Höhenangaben und Grundstücksbesichtigung im vornherein eine Berechnung möglich sein (gewisse Abweichungen sind natürlich immer zu erwarten).
Anwalt einschalten oder ist man da sowieso auf verlorenem Posten?
2 Antworten
Ich würde zunächst fragen, WER dieses Angebot eigentlich geprüft hat? Der Architekt hätte wissen müssen, wie viele cbm ausgeschachtet werden und wie viele cbm dann wieder verfüllt werden müssen. Wenn ihr in den Plänen genaue Maße habt, kann man das selbst berechnen. Entweder hat euer Architekt das Angebot nicht geprüft, oder es war nicht sein Job, das zu prüfen und dann habt ihr einfach "blind" bestellt. Lagen EUCH die Pläne nicht vor? Wer genau ist für die Auftragsvergabe verantwortlich? Ich sehe da eher den Fehler auf Seiten des Bauherrn/Architekten. Angebote sind dazu da, dass man sie prüft. In der Regel gibt es ein Leistungsverzeichnis oder ein Aufmaß. Dann kann sowas eigentlich nicht passieren, wenn man das Angebot auch mal liest, bevor man den Auftrag erteilt.
So massiv darf sich der Unternehmer eigentlich nicht verrechnen - eine solche Abweichung würde ich nicht ohne weiteres akzeptieren. Vor einem Rechtsstreit würde ich aber erst mal das Gespräch suchen und eine kaufmännische Lösung anstreben.
Vergessen sollte man dabei halt nicht, dass die Arbeit und die Kosten ja objektiv angefallen sind.
Nein, nicht zwingend. Wenn der Tiefbauer auf Basis von vorhandenen Plänen eine Mengenschätzung angibt, sollte das schon halbwegs passen. Der ist ja der Experte, der muss wissen, was und wie viel er braucht.
Wenn die Pläne korrekt waren, hat der Tiefbauer hier Scheiße gebaut. Trotzdem war die erbrachte Leistung ja wohl objektiv notwendig.
Wenn die Pläne natürlich nicht korrekt waren, liegt die Sache beim Bauherrn, der dann evtl. den Architekten in Regress nehmen kann.
Hätte nicht dem Bauherrn, der seine eigenen Zeichnungen kennen sollte, auffallen müssen, dass die im Angebot berechnete Menge nicht stimmen kann? Dazu sind doch Angebote da, dass man sie prüft. Ehrlich gesagt sehe ich hier die "Schuld" beim Bauherrn. Wenn er alles in "Eigenregie" beauftragt, muss er genug Fachkenntnisse haben, dass ihm sowas nicht passiert.