Bauunternehmen stellt vierfache Menge an Material in Rechnung als im Angebot vorgesehen, ist das rechtens?

2 Antworten

Ich würde zunächst fragen, WER dieses Angebot eigentlich geprüft hat? Der Architekt hätte wissen müssen, wie viele cbm ausgeschachtet werden und wie viele cbm dann wieder verfüllt werden müssen. Wenn ihr in den Plänen genaue Maße habt, kann man das selbst berechnen. Entweder hat euer Architekt das Angebot nicht geprüft, oder es war nicht sein Job, das zu prüfen und dann habt ihr einfach "blind" bestellt. Lagen EUCH die Pläne nicht vor? Wer genau ist für die Auftragsvergabe verantwortlich? Ich sehe da eher den Fehler auf Seiten des Bauherrn/Architekten. Angebote sind dazu da, dass man sie prüft. In der Regel gibt es ein Leistungsverzeichnis oder ein Aufmaß. Dann kann sowas eigentlich nicht passieren, wenn man das Angebot auch mal liest, bevor man den Auftrag erteilt.

So massiv darf sich der Unternehmer eigentlich nicht verrechnen - eine solche Abweichung würde ich nicht ohne weiteres akzeptieren. Vor einem Rechtsstreit würde ich aber erst mal das Gespräch suchen und eine kaufmännische Lösung anstreben.

Vergessen sollte man dabei halt nicht, dass die Arbeit und die Kosten ja objektiv angefallen sind.

Hätte nicht dem Bauherrn, der seine eigenen Zeichnungen kennen sollte, auffallen müssen, dass die im Angebot berechnete Menge nicht stimmen kann? Dazu sind doch Angebote da, dass man sie prüft. Ehrlich gesagt sehe ich hier die "Schuld" beim Bauherrn. Wenn er alles in "Eigenregie" beauftragt, muss er genug Fachkenntnisse haben, dass ihm sowas nicht passiert.

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@Sunshine24de

Nein, nicht zwingend. Wenn der Tiefbauer auf Basis von vorhandenen Plänen eine Mengenschätzung angibt, sollte das schon halbwegs passen. Der ist ja der Experte, der muss wissen, was und wie viel er braucht.

Wenn die Pläne korrekt waren, hat der Tiefbauer hier Scheiße gebaut. Trotzdem war die erbrachte Leistung ja wohl objektiv notwendig.

Wenn die Pläne natürlich nicht korrekt waren, liegt die Sache beim Bauherrn, der dann evtl. den Architekten in Regress nehmen kann.

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