Bausparvertrag nach Widerrufsrecht und vor der 1.Zahlung kündbar?

2 Antworten

Eine Kündigung ist jederzeit möglich.

Jedoch ist die Abschlussgebühr "futsch".

Meist wird die Abschlussgebühr durch die laufenden Einzahlungen erbracht. D.H. am Anfang steht das Guthaben im Minus.

Sollte die Abschlussgebühr noch nicht bezahlt sein - Pech für die Bausparkasse.

Widerruft erst mal das erteilte SEPA-Lastschriftmandat bzw. storniert den Dauerauftrag, damit keine Beiträge von Euch in den Vertag gebucht werden können.

Kündigt bei der Bausparkasse direkt. Nicht beim Vermittler. Auch wenn Ihr bei der Bausparkasse direkt kündigt, der Vermittler wird sich dennoch melden.  Dieser wird "traurig" sein weil er seinen Provisionsanspruch verliert. Bleibt stark!