Bausparvertrag Angebot eingeholt und sollte ein Ausweis vorlegen. Damit die mich regestrieren, ist das Normall?

3 Antworten

Ja, das ist sogar Pflicht. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Vorgabe nach Par. 154 Abgabenordnung (AO).

Du kannst im Internet mit Suchmaschine und dem Stichwort "Legitimationsprüfung" die Einzelheiten dazu suchen und nachlesen.

Diese Legitimationspflicht triffst Du in vielen anderen Situationen an, immer dann, wenn Du beweisen musst dass Du es tatsächlich bist. Meist ist es in Kontakten mit Behörden, aber seit ein paar Monaten auch z.B. beim Kauf und Freischalten einer Telefon-Prepaidkarte.

Hallo :) Hmmm, das bedeutet auch bei nicht zustanden gekommenen Vertrag? Ich mein es ist ja nur eine Anfrage und Angebotsphase?

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@Moniaa

Bei einem Angebot macht es noch keinen Sinn. Warum das da bereits verlangt wird ist mir nicht nachvollziehbar. Diese Legitimationspflicht gilt erst bei Vertragsabschluss und einer tatsächlichen Kontoeröffnung. Das kannst Du so als Argumentationshilfe verwenden und, wenn du willst, die Gründe mal hinterfragen.

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Spätestens wenn du ihn abschließen solltest, muss er vorgezeigt werden (Geldwäsche)

Guten Morgen Gecko, vielen Dank dann werde ich mein Ausweis nicht vorzeigen. Da es ja nur eine Anfrage (Angebot) einholung war. Danke dir und Lieben Gruss.

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Für ein Angebot? Nee.