Bausparvertrag?

1 Antwort

Wenn ihr nach wie vor verheiratet gewesen seid, dann bist Du doch mit dem Tod zu 50% Erbin vom Eigentum/Vermögen/Schulden Deines Mannes geworden.

Und nein, ein Vertrag, der auf deinem Namen läuft, kann und darf kein dritter kündigen.

Falls Du bis heute das Erbe nicht angetreten hast, Du nichts bekommen hast, wird es langsam mal Zeit für einen Anwalt.

Ich würde da nicht mehr mit der Familie rumdiskutieren und weitere Zeit verbrennen!!!

Dir alles Gute und viel Erfolg! 🍀🍀🍀