Baukindergeld für Eltern mit geteiltem Sorgerecht?
Wie wird den das Baukindergeld berechnet, bei Eltern von einem Kind, die geteiltes Sorgerecht haben, aber nie zusammengewohnt haben. Wird das auch geteilt, auch wen der andere Partner nie vorhat zu Bauen.
1 Antwort
Wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit im Haushalt der Familie oder Alleinerziehenden lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Da ihr wohl nicht das Kind sonder nur das Sorgerecht teilt, kann es nur einen geben