Bauhaus im Wald, wer haftet bei Unfall?

3 Antworten

Wahrscheinlich du, wenn dieser Wald dein Grundbesitz ist ! rechtliche Paragrafen habe ich zwar dazu nicht zur Hand. Ich denke der Besitzer dieses Waldstücks wird schon vertraglich verpflichtet sein, regelmäßig Kontrollen durchführen.

Ansonsten frage ich mich, wen könnte ich haftbar machen, wenn ich unaufgefordert auf einen Baum herum klettere ( Wald oder Nachbarsgarten ) und dann herunter falle ? K.

Vielleicht bekommst du doch noch hilfreichere Antworten ;-))) K.

Im Falle eines Unfalls haftet der Eigentümer / Pächter des Grundstücks auf dem der Baum steht, auch wenn er vom Erbauer nicht gefragt oder einbezogen wurde. Eine spätere Duldung kommt faktisch einer Einverständniserklärung gleich. Ich kann Ihnen daher nur anraten das Baumhaus wieder entfernen zu lassen.

Ein Baumhaus darf nicht ohne Genehmigung gebaut werden.

Auch eine mündliche Genehmigung wäre nicht ausreichend.

Es hätte schriftlich festgehalten werden müssen, dass genau auf diesem Stück Grund, auf diesem einen besonders bezeichneten Baum ein Baumhaus errichtet werden durfte.

Es darf kein Weg am Bauamt vorbeiführen und es müssen Mindestanforderungen beachtet werden.

Pläne über Bauweise und Bauart hätten eingereicht werden müssen

Erst dann, wenn diese Punkte geklärt sind, und die Erlaubnis vorliegt, ein solches Baumhaus zu errichten, stellt sich die Frage nach der Sicherheit und nach der Haftung im Schadensfalle.

Da das Baumhaus aber schon erschaffen und nicht bemängelt wurde,bleibt nun wohl, nur noch die Möglichkeit, sich zum Thema Sicherheit mit den Eltern in Verbindung zu setzen.