Baugenehmigung im genehmigten B-Plan wegen Abstand zum Wald abgelehnt, was nun?

3 Antworten

DEine Überschrift hat zwar ein Fragezeichen, enthält aber keine Frage, sondern eine Feststellung.

Die Ablehnung der Baugenehmigung müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

Wurde der Ablehnung keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, so könnte ihr Euch dagegen wehren und müsst nicht einmal eine bestimmt Frist einhalten.

Vermutlich liegt der Ablehnung aber eine solche Belehrung bei.

Bauantrag abgelehnt, was nun?
Selbstverständlich ist ein abgelehnter Bauantrag  keine endgültige Ablehnung des Bauvorhabens, da der Bauherr die  Möglichkeit eines Widerspruchs hat. Dieser Widerspruch ist natürlich an eine Frist gebunden, welche  vier Wochen ab Erhalt der Ablehnung beträgt. Innerhalb dieser vier Wochen muss dementsprechend der  Widerspruch schriftlich bei der zuständigen Behörde eingehen.

https://www.baurechtsiegen.de/baugenehmigung-ablehnt/#:~:text=Selbstverst%C3%A4ndlich%20ist%20ein%20abgelehnter%20Bauantrag,ab%20Erhalt%20der%20Ablehnung%20betr%C3%A4gt.&text=Der%20Widerspruch%20an%20sich%20muss%20nicht%20zwingend%20begr%C3%BCndet%20werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Im Schreiben des Baugenehmigungsamtes steht, dass uns innerhalb des Verfahrens die Gelegenheit gegeben wird, sich für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (Par. 28 VwVfG). Wir haben jetzt nächste Woche einen Termin bei der Sachbearbeiterin. Für uns ist es jedoch unklar, wie ein Grundstück als Baugrundstück ausgegeben werden kann, wenn es prinzipiell auf Grund des Waldes nicht bebaubar ist.

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@Morle1990

Frag doch mal Frech, ob die mit Bebauung ein Klohäuschen meinten. Dann wäre ja genug Abstand zum Wald...

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@Morle1990

Ich würde gut gerüstet zu dem Termin gehen.

Mit gut gerüstet meine ich Fotos auf denen mann die geringe Entfernung der Bebauung auf den Nachbargrundstücken zum Wald erkennen kann.

Und ggf. auch keinen Zweifel daran lassen, dass Ihr im Falle, dass es bei der Entscheidung bleibt, die Sache von dem Verwaltungsgericht landet.

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@Morle1990

ja klar so läuft das mit dem Amtschimmel automatisch ab. Sicherlich macht es für Euch als Fach-unkundige keinen Sinn den Termin wahrzunehmen. Ich würde das telefonisch zuvor besprechen, ob das Sinn macht. Aber vermutlich war es nur ein Versehen, was aber die Sachbearbeiterin auch nicht erkennen kann und schon gar nicht entscheiden kann.

Ich würde mich telefonisch an den Dienststellenleiter wenden und nachfragen ob es ein Versehen ist. Es geht ja um viel Geld. Da würde man immer einen Fachkundigen RA hinschicken.

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@hildefeuer

Ich telefoniere furchtbar ungern und nur im Notfall. Wenn ich telefoniere habe ich keinen Beleg, ich sehe nicht die Reaktionen auf meine Fragen.

Daher mache ich persönliche Gespräche, weil ich dann die Reaktionen auf meine Fragen sehe, oder ich mache es schriftlich (eMail, oder Brief), weil ich dann einen schriftlichen Beleg habe.

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@wfwbinder

Wir nehmen den Termin natürlich war. Telefonisch waren die Aussagen der Sachbearbeiterin sehr kurz. Wir haben jetzt auch einen Anwalt dazu genommen, der sich der Sache annimmt.

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Klar so macht man es nicht. Wenn schon ein rechtskräftiger B-Plan vorhanden ist, warum reicht man dann überhaupt eine Genehmigung ein? Das zeugt von Unwissen.

Bei vorliegen eines rechtskräftigen B-Plans kann man mit Architekt oder Bauing. ohne Genehmigung bauen nur mit Bauanzeige für ca. 35DM?(2000 bei mir).

Lässt man sich alles genehmigen muss man dafür tausende Euronen zahlen und dann kommt noch die Statikprüfung dazu nocheinmal 4-stellig und es dauert Monate bis es durch ist. Wenn Architekt auch Bauing ist, reicht es den Ingeneursausweis als Kopie beizulegen. Dann ist man Prüfungs- Befreit.

Klar muss man alle Vorschriften einhalten, aber das überwacht der Architekt.

Normalerwiese kann man mit Hauptzeck (Wohnen)im Baufenster bauen.

Was wird bei Euch passiert sein? Vermutlich ein Versehen mangels Fachkräfte in der Behörde. Also muss man jetzt in das Widerspruchsverfahren und Anwälte bemühen.

Ich würde einfach mal anrufen.

Hoffentlich ist eine Rechtsschutzversicherung für Grund und Boden vorhanden.

Wir mussten einen Bauantrag stellen, da wir mit unserer Draufhöhe und Dachneigung vom B-Plan abweichen. Das haben wir aber vorher abgefragt und bestätigt bekommen, da schon solche Häuser im Wohngebiet stehen.

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Wie war denn jetzt euer Termin mit RA? Spannende Sache!

Die anwaltliche Unterstützung war eher suboptimal, um es freundlich auszudrücken. Wir seien im Recht aber es wird viel Streit mit der Stadt, weshalb wir lieber rückabwickeln sollen. Das erspart uns eine anstrengende Zeit. Die Zusammenarbeit wurde dann schnell beendet und ich habe alleine weitergeforscht. Ich habe dann auch RTL eingeschaltet, da die Stadt uns immer nur im Dunkeln tappen lies. Erst gab es die Begründung nicht, dann konnte ich diese doch bekommen. Da steht schwarz auf weiß, dass die Genehmigung zur Waldumwandlung vorliegt. Dies soll aber nur ein Tippfehler sein. Die Erklärung zur Umwandlung ist von 1997, 2003 ist der Plan in Kraft getreten. Wenn bis dahin keine Umwandlung stattgefunden hat, hätte jemand genauer hinschauen müssen. Aber ich konnte es nicht sehen.

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@Morle1990

Oh Mann. Und was habt ihr jetzt vor? Doch Rückabwicklung?

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@GrafRotz

Nein, ich bleibe natürlich dran. Laut Gesetz ist ein Bebauungsplan für jedermann rechtsverbindlich. Was darin steht, ist Gesetz. Im B-Plan steht Bauland. Durch den Wald ist dieses Grundstück kein Bauland mehr. Im B-Plan ist aber kein Wort von Wald erwähnt. Es steht in der Begründung, das eine Umwandlung genehmigt wurde. Wenn das, warum auch immer, nicht passiert ist, hätte der Plan so nicht in Kraft treten können. Es hätte der Wald eingezeichnet werden müssen und 30m um den Wald kein Bauland.

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@Morle1990

Also, auf in den Kampf!! Ich wünsche euch gute Nerven und Durchhaltevermögen!

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