Baufinanzierung ist ein Widerruf notwendig?
Wir haben am 11.03.2020 über einen Finanzvermittler Anträge an die DSL-Bank, sowie an die Hanseatic zu einer Baufinanzierung gestellt. Lt. telefonischer Aussage des Vermittlers wurde der Hansetic-Kredit schon genehmigt. Die Anträge an die DSL-Bank sind am 13.03.2020 eingegangen, sollen aber noch in Prüfung sein.
Wir haben mittlerweile ein ungutes Gefühl, da wir zu den Bearbeitungszeiten der DSL immer weiter vertröstet werden.
Da wir kein Darlehen der Hanseatic benötigen, wenn die Baufinanzierung nicht genehmigt werden sollte, fragen wir uns, ob wir das ganze bei der Hanseatic widerrufen müssen und wenn, ab wann diese Widerrufsfrist beginnt oder schon begonnen hat.
Von dieser Bank haben wir nämlich am 11.03.2020 alle relevanten Unterlagen bereits ausgehändigt bekommen, inklusive Widerrufsbelehrung. Aber es handelte sich nur, um dem Kreditantrag.
2 Antworten
Ihr braucht ein Widerrufsformular bzw. Widerspruchsformular von den Kreditgeber(n). Erst dann beginnt die Widerrufsfrist (14 Tage). Die Angelegenheit ist nicht ganz ohne Fallstricke. Mehr dazu hier:
Wenn Ihr die Widerrufsbelehrung ausgehändigt bekommen habt, gilt Sie ab Tag der Aushändigung. Spätestens aber ab Kredit Genehmigung.
Ohja ....jetzt gehts um eine schnelle Reaktion, wenn die Textform ausreichend ist, was der Fragsteller noch zu prüfen hat.
Fax oder E-Mail mit Zustellnachweis (Sendebericht bzw. DSN) reicht aus. § 355 BGB enthält keine Formerfordernis. => Das gilt nur für Textform-Widerspruch!
Gruß an Answer123, der das mal gepostet hat ... .