Bankräuber wird ausgeraubt?
Angenommen ich raube eine Bank aus, aber auf der Flucht werde ich ausgeraubt und K.O. geschlagen, für was werde ich dann vor gericht bestraft , ich habe ja die Beute nicht mehr? Muss ch trozdem für die Beute aufkommen?
2 Antworten

Staatsrechtlich ändert das erst mal nichts, außer dass eine zweite Akte für den zweiten Raub aufgemacht wird.
Eine Herausgabepflicht hinsichtlich der Beute dürfte aufgrund Unmöglichkeit entfallen, an deren Stelle wird aber eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Wertes der Beute treten.

Solche hypothetischen Frage sind in diesem Forum unerwünscht!
Aber aufgrund der Tatsache, Daß Du eine Bank ausgeraubt hast, wirst Du straffällig. Ebenfalls muß Du den angerichteten Schaden ersetzen, unabhänig davon ob Du noch im Besitz der Beute bist oder nicht.
