Bankgebühren bei Rücklastschriften?
Darf meine Bank mir, bei einer Rücklastschrift, bedingt durch mangelnde Kontodeckung, Gebühren berechnen? In meinem speziellen Fall ist es so, dass auf Grund eines wunderschönen Sommerurlaubs mein Haushaltskonto leer geräumt ist und mir 2 anstehende Lastschriften in Höhe von Ca.13 €und 5€irgendwie "durchgegangen" sind. Nun berechnet mir meine Bank jeweils 6,50€pro Rücklastschrift mit "Gebühren allgemein interne Retourenlastschrift". Ich hab mich nun schon durch einige Seiten im Netz gekämpft und stolpere dabei über einige BGH Urteile aus der Vergangenheit die dies untersagen.. Allerdings auch über die Information, dass seit dem 09.07.12 die Geschäftsbedingungen einiger Banken geändert wurden und nun Entgelte für die Benachrichtigung nach einer Rücklastschrift zulässig sind... Was dürfen die denn nun??? Und vor allem: 6,50€ Gebühr bei 5€ Rücklastschrift???? Das finde ich eher kontraproduktiv...!!!
1 Antwort

Die Nichteinlösung liegt ausschließlich im Interesse der Bank, solche Kosten müssen in der Preiskalkulation berücksichtigt sein. Eine Benachrichtigungsgebühr könnte in Ordnung sein, aber die dürfte sich dann auch nur in Höhe der Portokosten bewegen. Denn ich wiederhole mich gerne: Die Bank handelt ausschließlich in eigenem Interesse, deswegen sind solche Kosten Bestandteil des Preises. Das ist auch der Tenor der verschiedenen Urteile.

In etwa genau so sieht das aus... Auf dem Konto befinden sich noch 10€... 12,56€ werden nicht eingelöst wegen der Überziehung, allerdings 6,50€ Gebühr. Bleiben noch 4,50€. Danach kommt eine Abbuchung über 5€ die auch nicht eingelöst wird (die Überziehung), aber wieder 6, 50€ Gebühr, die das Konto ins Minus treibt...?!?

Würde die Bank im Kundeninteresse handeln, würde Sie die Lastschrift trotz fehlender Deckung einlösen. Die Bank weiß nicht wie viel Vermögen der Kunde bei welchen Banken hat (er könnte theoretisch Millionär sein, wenn sein Geld anderswo liegt merkt das die Bank nicht). Würde es der Bank um den Kunden gehen müsste sie dazu das alles wissen. Die Bank will verhindern, dass der Kunde mehr Schulden macht, als der Dispo zulässt. Das wäre dann ein Darlehen ohne Darlehenvertrag und das ist, rein rechtlich nicht besonders schön für eine Bank und wird nur im Ausnahmefall gemacht. Man Stelle sich vor, was ist bei so einem Darlehen der vereinbarte Zinsatz, wie sind die Rückzahlungmodalitäten, auf welcher Rechtsgrundlage vergibt die Bank diesen Kredit etc.). Du siehst die Bank handelt in eigenem Interesse, das des Kunden kennt sie ja gar nicht.
Interessante Logik - inwiefern handelt denn die Bank in eigenem Interesse? Der Aufwand und die Verschlechterung des internen Scorings vom Kunden sind also im Interesse der Bank. Das macht wenig Sinn.
Wenn dann hätte die Bank ein Interesse an der Durchbuchung der Lastschrift und der Vereinnahmung von hohen Überziehungszinsen. Auch dann wäre das Geschrei groß.
Egal wie die Bank es macht, es gibt immer etwas auszusetzen.