Balkon Scheibe zerbrochen, zahlt der Mieter oder Vermieter, eure Meinung?
Moin. Und zwar geht es um folgendes, die Mieter haben die Vermieter vor circa 2 Jahren darüber Informiert, das dass Panoramafenster so wie das Balkontür Fenster undicht sind und bei starkem Wind knacken. Daraufhin bekamen die Mieter die Antwort, das nichts neu gemacht wird und die Fenster noch halten. Heute morgen um 7 Uhr war die Balkontür zum Lüften auf, dann kam ein stärkerer Windzug und die Scheibe ist zerbrochen, die Vermieter behaupten nun es sei eigen Verschulden. Meinungen dazu ?
1 Antwort
Schuld ist in diesem Fall eindeutig der Mieter.
Dieser Schaden hat ja mit eurer Meldung von vor 2 Jahren NULL zu tun!
Hausratversicherung prüfen, ob Glas/Sturmschäden mit abgesichert sind.
Was hat ein undichtes/knackendes Fenster damit zu tun, wenn Mieter nicht aufpasst und ein Windzug das Balkonfenster zuballert und die Scheibe zerbricht.
Richtig: NICHTS
Sorry, ist auch nicht wirklich schwer, dieses zu verstehen
In der anfänglichen Meldung ging es Jahr um die Dichtungen sowie möglicherweise die Schaniere. Die Tür bei starkem Wind aufzulassen, ist jedoch fahrlässigkeit. Diese steht ja auch in keinem Zusammenhang zu den gemeldeten Schäden.
Warum hat das damit nix zutun?