Backofen nach Übernahme von Küche defekt. Kann ich mein Geld zurück verlangen?
Guten Abend ich hoffe hier ist jemand der mir helfen kann. Ich bin in eine neue Wohnung gezogen, die Küche habe ich inkl. der Elektrogeräte für 200 € übernommen. Zuvor habe ich mir die Küche natürlich angeschaut und auch geguckt ob alles funktioniert, damals gab es kein Problem. Nach 14 Tagen wollte ich mir nun zum ersten Mal eine Pizza in den Ofen schieben und was passiert... leider nicht viel. Der Ofen bekommt zwar Strom wird aber nicht mehr richtig warm (wodran es liegt weiß ich nicht). Bei der Übergabe haben wir keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, habe ich ein Recht darauf etwas vom Kaufpreis zurückzufordern?
Vielen Dank für eure Hilfe Bea
3 Antworten
Mich irritiert dieser Satz ein wenig: "Zuvor habe ich mir die Küche natürlich angeschaut und auch geguckt ob alles funktioniert, damals gab es kein Problem"
Evtl. hattest du einfach Pech und der Herd ist erst kürzlich kaputt gegangen? Gewährleistung auf gebrauchte Gegenstände gibt es bei privaten Geschäften nicht, sofern nicht anders vereinbart. Also bist du tatsächlich auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, wie Gaenseliesel bereits geschrieben hat!
Vielen Dank für eure Hilfe. Da habe ich wohl wirklich Pech gehabt. Naja davon geht die Welt nun auch nicht unter
200€ für eine gebrauchte Küche incl. (xxxx) Elektrogeräte, ist generell schon nicht viel.... aber versuche es, vielleicht bekommst du noch 20€ zurück. Ohne Kaufvertrag bist du e' auf die Kulanz der Verkäufer angewiesen.
naja, vielleicht auch 30 oder mehr € 🤷♀️ es kommt u.a. auch darauf an, wie alt, ob Markengerät und auf die Kulanz des Verkäufers.
Du hast ganz einfach versäumt, die Funktionsfähigkeit der Elektrogeräte vor dem Kauf zu testen, dieser Fehler ist ganz allein dir anzulasten.
Versuch einfach mit dem Verkäufer ins Gespräch zu kommen..... und:
https://m.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/elektroherd-und-backofen/1669890416-176-20849
Eine Gewährleistung gibt es in diesem Fall nicht ‼️
die Küche habe ich inkl. der Elektrogeräte für 200 € übernommen.
also welcher Anteil des Preises könnte dabei noch auf den Herd entfallen?
Hallo Wilees. Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht, einen neuen Herd werde ich wohl für das Geld nicht bekommen aber vielleicht zumindest einen Teil (50 €?). Gibt es nicht so etwas wie eine Gewährleistung oder so etwas? Leider kenne ich mich gar nicht aus
Da kein schriftlicher Vertrag existiert und Du wenn ich das richtig einordne diese Küche dem Vormieter abgekauft hast, ist hier die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen worden - sprich der Vormieter ist in der Pflicht für die Instandsetzung .... respektive Ersatz des Herdes aufzukommen .... was auch bedeuten würde, dass er die Neuanschlusskosten eines Elektrikers übernehmen müsste.
Also bist Du der Meinung, dass der Verkäufer für einen kompletten neuen Herd aufkommen müsste? Ich kann mir gut vorstellen, dass man da mit Anschluss über die 200 € kommt, wäre so etwas rechtlich zu vertreten (ohne moralische Bedenken einzubeziehen)? Die Frage ist zudem wie zu beweisen wäre, dass nicht doch eine Haftung ausgeschlossen wurde, leider habe ich ja keine Zeugen?
wie zu beweisen wäre, dass nicht doch eine Haftung ausgeschlossen wurde
Der Verkäufer müsste einen schriftlichen Vertrag vorweisen, mit dem Du Dich mit dem Ausschluss einer Sachmängelhaftung einverstanden erklärst.
Ich bin Realist .... ich würde darauf nicht herumreiten, sondern ver suchen mit dem Vorbesitzer eine angemessene! Entschädigung auszuhandeln.
Vielen Dank für deine Antwort Gaenseiliesel. 20 € für den defekten Herd finde ich schon sehr wenig, klar habe ich jetzt keine Unsummen bezahlt aber ich bin ja auch davon ausgegangen, dass alles funktioniert... Wenn ich mir nun einen neuen Herd kaufen muss sitze ich ja auch auf den Kosten.