Bachelorarbeit mit 500 Euro im Monat - Minijob , Praktikum oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit beim Bafög-Amt?
Ich bekomme den Bafög-Höchstsatz und arbeitete bisher neben dem Studium als studentische Hilfskraft in einem Unternehmen (Minijob unter 450 Euro pro Monat). Diesen Verdienst hatte ich auch immer dem Bafög-Amt mitgeteilt und da mein Verdienst unter 450 Euro lag, wurde mein Höchstsatz nicht gekürzt. Jetzt möchte ich in diesem Unternehmen meine Bachelorarbeit schreiben. Dafür soll ich eine monatliche Entlohnung von 500 Euro erhalten. Wird die bezahlte Bachelorarbeit als Minijob, Praktikum oder selbständige Arbeit beim Bafög-Amt eingestuft und bekomme ich weiterhin den Höchstsatz oder werden die 500 Euro dem Bafög-Betrag komplett gegen gerechnet? Ich habe bereits beim Bafög-Amt angerufen, aber dort konnte man mir telefonisch keine Auskunft geben.
1 Antwort
M.W.n. wird Einkommen nicht 1:1 angerechnet, ebenso erreichst du mit deinem Minijob auch noch nicht die Höchstgrenze d.h. da hast du noch Luft.
Selbstständige Arbeit ist es jedenfalls nicht. Sämtliche Einkommen in dieser Firma müssten auch insgesamt abgerechnet werden. Also nicht 1 Minijob und noch einen Job, geht nicht. Das wäre dann wohl ein Job in der Gleitzone.
Die Firma wird das schon wissen und dem Bafög musst du dein Einkommen mitteilen.
Wenn die 500 Euro als Ausbildungsvergütung angerechnet werden sollten dann werden sie dem Bafög-Satz voll gegen gerechnet. Das Bafög-Amt konnte mir aber leider keine Auskunft geben, ob die 500 Euro als Ausbildungsvergütung oder als Minijob eingestuft werden.
Danke für die Antwort. Meine Frage war eigentlich, als welche Form des Einkommens das Bafög-Amt die bezahlte Bachelorarbeit anrechnet. Laut meiner Recherche im Internet als Ausbildungsvergütung und diese wird zu 100 mit dem Bafög-Satz verrechnet. Also nicht als Minijob, wo es einen Freibetrag gibt und auf das gesamte Jahr umgerechnet wird. Oder hat jemand eine andere Erfahrung gemacht?
Und dann wird es auf den gesamten Bewilligungszeitraum (Oktober 22 bis September 23) umgelegt, nachdem vorher bestimmte Absetzbeträge abgezogen wurden. Das kann das Bafögamt natürlich nicht mal eben am Telefon machen.