Bachelorarbeit mit 500 Euro im Monat - Minijob , Praktikum oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit beim Bafög-Amt?

1 Antwort

M.W.n. wird Einkommen nicht 1:1 angerechnet, ebenso erreichst du mit deinem Minijob auch noch nicht die Höchstgrenze d.h. da hast du noch Luft.

Selbstständige Arbeit ist es jedenfalls nicht. Sämtliche Einkommen in dieser Firma müssten auch insgesamt abgerechnet werden. Also nicht 1 Minijob und noch einen Job, geht nicht. Das wäre dann wohl ein Job in der Gleitzone.

Die Firma wird das schon wissen und dem Bafög musst du dein Einkommen mitteilen.

Andri123  01.06.2023, 16:39

Und dann wird es auf den gesamten Bewilligungszeitraum (Oktober 22 bis September 23) umgelegt, nachdem vorher bestimmte Absetzbeträge abgezogen wurden. Das kann das Bafögamt natürlich nicht mal eben am Telefon machen.

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Stefb 
Fragesteller
 02.06.2023, 20:36
@Andri123

Wenn die 500 Euro als Ausbildungsvergütung angerechnet werden sollten dann werden sie dem Bafög-Satz voll gegen gerechnet. Das Bafög-Amt konnte mir aber leider keine Auskunft geben, ob die 500 Euro als Ausbildungsvergütung oder als Minijob eingestuft werden.

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Andri123  02.06.2023, 20:57
@Stefb

Das ist doch davon abhängig, wie der AG das anmeldet und was entsprechend auf Deinen Abrechnungen steht.

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Stefb 
Fragesteller
 02.06.2023, 20:24

Danke für die Antwort. Meine Frage war eigentlich, als welche Form des Einkommens das Bafög-Amt die bezahlte Bachelorarbeit anrechnet. Laut meiner Recherche im Internet als Ausbildungsvergütung und diese wird zu 100 mit dem Bafög-Satz verrechnet. Also nicht als Minijob, wo es einen Freibetrag gibt und auf das gesamte Jahr umgerechnet wird. Oder hat jemand eine andere Erfahrung gemacht?

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