BAB, warum muss man das Einkommen von den Eltern und dem Ehepartner angeben?
Moin,
Ich bin volljährig, verheiratet und lebe mit meiner Ehepartnerin zusammen. Ich muss nun Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
Mir kam dabei die Frage auf, warum das Amt auch das Einkommen meiner Eltern berücksichtigen möchte.
Meine Ehefrau ist mir doch, theoretisch, verpflichtet und nicht mehr meine Eltern.
Oder sehe ich das falsch? Man muss doch den Ehepartner und die Eltern angeben, oder?
2 Antworten
Es ist genau wie @Alarm67 schreibt. Bis 25 und dem Ende der ersten Ausbildung, sind auch Deine Eltern in der Pflicht.
Also die Daten müssen angegeben werden.
Bis 25 bleiben, sofern es sich bei Dir um eine Erstausbildung handelt, die Eltern unterhaltspflichtig.
Sollte Deine Ehefrau dich also nicht alleine mit finanzieren können, dann müssen Deine Eltern mit einspringen.