BAB obwohl 2 Personen im Mietvertrag?

2 Antworten

Eigentlich müssten alle drei Varianten möglich sein ( zwei Hauptmieter oder jeweils ein Haupt - und ein Untermieter). Wichtig ist, dass jeweils Verträge vorliegen und Zahlungen untereinander sollten wohl lieber unbar, also per Überweisung getätigt werden, damit sie ggf. nachweisbar wären.

Aus eigener Erfahrung kann ich dazu beisteuern, dass ich jemanden kenne, der als zweiter Hauptmieter weiterhin BAB erhalten hat.

Zur Variante ein Hauptmieter plus ein Untermieter habe ich auch etwas gefunden (die AfA verlangte die Vorlage auch des Hauptmietvertrages).

Die AfA kann man sowohl telefonisch als auch per e-mail kontaktieren.https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen&ved=2ahUKEwiDxof0oZviAhVSPFAKHUqUCWIQFjAAegQIAhAB&usg=AOvVaw2AUp446tPGZ47uZTOdWMPQ siehe "so kontaktieren Sie uns".

Allerdings sollte man sich vorab auch Gedanken über ein eventuelles Scheitern der Beziehung machen, unabhängig vom BAB.

Zwei gemeinsame Hauptmieter können nur gemeinsam kündigen. Ein Hauptmieter mit Untervermietungserlaubnis könnte den Mietvertrag behalten und sich einen neuen Mitbewohner suchen.

Wenn Eltern bürgen müssen, so bürgen sie für das gesamte Mietverhältnis bei zwei Hauptmietern - auch wenn man letztlich vielleicht gar keinen unmittelbaren Einfluss darauf hat, dass der verbliebene Ex die Wohnung geräumt übergibt.

Vielen Dank!

0
@VD0203

Meine Antwort ist aber nicht rechtssicher, also frag bitte noch bei der AfA nach.

0

Was ist anders als bei der ersten Frage?

Was anders ist? Nicht viel, aber bei der ersten Frage kamen eben keine Antworten die mir hätten helfen können

0