Automatische Löschung aus Schuldnerverzeichnis und Schufa?

2 Antworten

Er löscht sich automatisch,

Wenn er schon erledigt ist, müsste er auch schon gelöscht worden sein. Normalerweise informiert der Gerichtsvollzieher das Gericht und die löschen es aus dem Schuldnerverzeichnis und die Schufa erhält die Information automatisch und entfernt den Eintrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja das dachte ich auch, aber bei der kostenlosen Schufaauskunft stand er leider noch drin. Daher würde ich gerne die Löschung veranlassen. Wenn ich genau wüsste, dass der Eintrag sich auch taggenau(oder paar tage später) bei der Schufa löscht, würde eine eigenständige Löschung quatsch sein. Daher meine Frage 😊

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@Freeway0606

Er löscht sich taggenau automatisch ;)

War da ein Eintrag mit: Nichtabgabe der Vermögensauskunft?

dabei?

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@Freeway0606

Ja, wird es erst nach 3 Jahren gelöscht. Außer du hast die Forderung schon bezahlt, dann weißt du dem Amtsgericht das nach, beantragst die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis und kannst es dann an die Schufa schicken zwecks Löschung.

Nur Vermögensauskunft, wird automatisch gelöscht, wenn man die Forderung bezahlt hat, weswegen man sie abgeben musste.

Daher der Unterschied bei dir ;)

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@correcta

Super danke...aber ob es taggenau 3 Jahre sind oder drei Jahre sprich ab ende des jahres weißt du jetzt nicht genau oder? Vieles was ich im Netz gefunden habe, war leider nicht eindeutig.

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Schufa, Bürgel etc. sind keine staatlichen Institutionen und Informationen löschen, dazu kann eigentlich nur ein Datenschutzbeauftragter eines Landes, oder ein Gericht erzwingen.

Die Schufa darf keine falschen Informationen weitergeben, aber über den Zeitraum. wie lange sie Informationen aufbewahrt gibt es wenig Regelungen

Danke das du dir Zeit für die Antwort genommen...aber hilfreich ist sie nicht. Denn mir ist klar, dass ich wenn das nicht automatisch geschieht, ich einen Antrag stellen muss beim Amtsgericht. Und falsche Informationen beeinhaltet meine Schufa nicht.

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