Ist es steuerlich absetzbar, wenn man Opfer eines Autodiebstahls wurde?
Halllo, man hat mir gesagt das der Diebstahl eines Privat PKWs steuerlich absetzbar sei. Stimmt diese Aussage?
Hier noch einige Details: Mir ist 2014 mein Privat PKW gestohlen worden. Es handelte sich um eine reine Privatfahrt, keine Dienstfahrt bzw. keine Fahrt zur Dienststelle. Was kann man bei einem solchen Diebstahl genau absetzen? Die zusätzlichen Benzinkosten die entstanden auf den Fahrten zu diversen Autohäusern? Das Gebühren für einen Leihwagen?
Mit freundlichen Grüßen homunkulus
3 Antworten
Wer immer Dir das gesagt hat, viel Ahnung vom Thema hat er nicht. Nicht nur die private Nutzung des PKW steht jeder steuerlichen Relevanz im Wege. Zu dem kommt auch noch hinzu, daß Du die Ausgaben für eine Kaskoversicherung gescheut hast. Die nämlich wäre für Diebstahlschäden aufgekommen. Insofern ist immer das Argument, daß die Allgemeinheit nicht für Versäumnisse dieser Art aufkommen braucht.
Entsteht ein Schaden am Pkw durch Unfall, Beschädigung oder Diebstahl während der beruflichen Nutzung, könntest Du das Finanzamt an Deinen Aufwendungen beteiligen. Privatfahrten sind außen vor.
Privatfahrten sind außen vor.
:-(( ! Wir hätten unsere Steuerlast in der Vergangenheit oftmals deutlich senken können. ;-))
Null. Du hast die Möglichkeit eines Versicherungschutzes (gehabt) und wir reden hier nicht über Betriebsausgaben.