Auto ohne Zulassung öffentlich geparkt, Parkschaden mit Fahrerflucht. Verursacher ist direkt gestellt worden von Polizei und Schäden stimmen überein. Wer zahlt?

3 Antworten

Ich verrate Dir ein Geheimnis:

Rufe einen Anwalt an, sofort, beauftrage den, ob Du dir den leisten kannst, ist hierbei EGAL!!

Diesen muss nämlich die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen!!!

"Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss die Kosten für Ihren Verkehrsrechtsanwalt übernehmen. Das deutsche Recht sieht vor, dass die geschädigte Partei nach Schadenregulierung so gestellt sein soll wie vor dem Unfall."

https://www.klugo.de/blog/wann-sie-nach-einem-unfall-einen-anwalt-einschalten-sollten

Muss ich den dann nicht in Vorkasse bezahlen? Oder Rechnung direkt an den Gegner schicken?

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@audia38p

Der Anwalt rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab!

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Also brauche ich mir auch keine Sorgen machen, dass falls das Auto jetzt doch nicht zugelassen war zum Zeitpunkt, dass das nichts mit der Regulierung des Schadens und auch der Bezahlung des Anwalts zu tun hat... Nicht das ich da am Ende noch drauf sitzen bleibe...

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@audia38p

Ob Dein Auto angemeldet oder abgemeldet war, spielt in diesem Fall keine Rolle.

Du bist Geschädigter, PUNKT!

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@audia38p

War dein Fzg. jetzt zugelassen oder nicht? Oben liest es sich eher so, als ob es keine Zwangsentstemplung gab und somit die Zulassung weiterlief und der Versicherungsschutz ja wieder bestand.

Und Nein! Man benötigt nicht sofort einen Anwalt. Es gibt auch Versicherungen die recht frei zahlen. Erstmal abwarten und wenn kein Geld oder zuwenig kommt zum Anwalt.
Das einzige, was von Vorteil wäre, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen und nicht den von der Versicherung gestellten.

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@Tiiii

Das mit den Anwälten sehe ich auch so. Letztendlich zahlen alle Versicherten die Anwälte. Wenn jeder Geschädigte grundlos zum Anwalt rennt, steigen die Beiträge, also von allen Autofahrern.

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@Tiiii

Sorry, Blödsinn!

Die meisten Versicherer haben eine ganze Abteilung mit Anwälten.

Das ist der Grund dafür, warum der Gesetzgeber vorgibt, dass der Geschädigte auf Kosten der gegnerischen Versicherung ebenfalls einen nehmen darf. Nämlich damit man auf gleicher Augenhöhe verhandelt

Der Fragesteller bekommt doch gar nicht mit, wenn die den verarschen!

Und das Versicherer lieber gar nichts bis wenig zahlen möchten, ist wohl für die meisten Leute hier nichts neues!

Der Fragesteller sollte unbedingt zum Anwalt gehen, die gegnerische Kfz Haftpflicht MUSS diesen bezahlen.

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@Alarm67

Wieso bekommt er das nicht mit? Wenn er den Gutachter holt und der im einen Restwert 3.000 € mit Totalschaden bescheinigt und die Versicherung das zahlt hat er doch mehr als er selbst gezahlt hat. Und hat keinem Anwalt n tausender in den Rachen geschoben, damit dieser zwei Standardbriefe schreibt. Und wenn die Versicherung sich nicht ans Gutachten hält und nach einmaliger erneuter Aufforderung nicht den vollen Betrag auszahlt gehts zum Anwalt.
Hatte zum Glück bisher nur zweimal das "Glück". Zuwenig habe ich sicher nie bekommen und Aufwand ging gegen 0. Die Neubeschaffung war anstrengender aber um die kommt man eh nicht rum.

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@Tiiii

Ich melde mich jz bei der gegn. Versicherung und warte mal, was da komtt. wenn ich dann unzufrieden bin, hab ich ja immernoch das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen, richtig...? Und Anwalt geht ja dann immernoch? Ist ja egal wenn der jetzt schon einen Beauftragt, muss er ja wegen seiner Sache mit dem Staat..(Fahrerflucht)

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@Tiiii

Das weiß ich ja selbst nicht, ich bin davon ausgegangen es ist angemeldet, weil die haben mich bei der Zwangstempelung nicht angetroffen. Dann habe ich bei der Verischerung die Beträge beglichen und seit dem ist wieder alles normal gelaufen. Amt wollte nun nurnoch die Gebühr für die Anfahrt zum Entstempeln...

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@audia38p

Seine Fahrerflucht ist ja eine ganz andere Sache. Die Frage ist eher, ob sein Auto versichert war.

Das Kennzeichen bekommst Du von der Polizei und damit kannst Du beim Zentralruf der Versicherer anrufen. Dort bekommst Du die Daten seiner Versicherung und kannst dort sofort anrufen, also auch heute noch.

Die gegnerische Versicherung hat dann in diesem Fall selbst einen Gutachter beauftragt, was ich gut fand, denn was ich nicht beauftrage, muss ich auch nicht bezahlen. Mit dem Gutachten waren wir auch einverstanden, denn er hatte vor 1,5 Jahren 3.800 für das Auto bezahlt, und die Versicherung hat ihm 5.100,-€ bezahlt. Plus 570,-€ für Nutzungsausfall.

Wie Tilli schon schrieb, es war real alles okay.

Auch in einem Fall bei meiner Mutter hab ich mich an die gegnerische Versicherung gewandt. Die Versicherung hat eine Werkstatt beauftragt, das Auto wurde mit Transporter abgeholt und repariert zurückgebracht, alles völlig unproblematisch und ohne dass wir überhaupt einen Auftrag vergeben müssten (also kein Kostenrisiko).

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@Andri123

musste er nicht angeben, was er bezahlt hatte? also die 3.800.. oder wieso haben die mehr gegeben?

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@audia38p

Ich nehme an, dass der Gutachter den aktuellen Wiederbeschaffungswert beurteilt hat, der hat ja nichts zu tun mit dem Anschaffungspreis. Und die Preise für Gebrauchwagen sind stark angestiegen in letzter Zeit.

Jedenfalls waren wir sehr zufrieden mit dem Ergebnis, obwohl wir keinen eigenen Gutachter beauftragt haben und auch keinen Anwalt. Es lief auch so gut.

Hast Du denn inzwischen schon bei der Versicherung angerufen? Ich mache sowas sofort.

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Natürlich mußt Du nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.

Ob Du allerdings das Geld in einer Höhe bekommst die Dir vorschwebt ist die andere Frage.

Wieviel ist das Auto in unbeschädigtem Zustand denn wert? Mehr als den Fahrzeugwert wird es nämlich nicht geben.

Gekauft habe ich es Ende letzen Jahres für 2700 € Bei Audi würde die Reperatur der Schäden wohl dasselbe Kosten... Wobei ich natürlich auch schon ein paar alte Macken drin hatte.

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@audia38p

Dann ist das evtl. ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich hab neulich für einen Klienten die gegnerische Versicherung angerufen. Die bekommt man über den Zentralruf der Versicherer raus, wenn man das Kennzeichen weiss.

Die Versicherung hat dann einen Gutachter geschickt (Unfall Freitag, Gutachter vor Ort am Montag). Der aktuelle Wert war dann höher als der Kaufpreis vor 1,5 Jahren. Und für 14 Tage wurde auch noch Nutzungsausfall bezahlt, wofür ich allerdings erst 2 Briefe schreiben musste.

Jedenfalls waren wir auch ohne Anwalt zufrieden.

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Wegen des verbotenen Abstellen kann dir eine Strafe / Ordnungsgebühr oder sogar Mitschuld angerechnet werden.

Mitschuld nein. OWi ist Sache zwischen ihm und den Behörden, nicht zwischen dem Schädiger un ihm.

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