Auto einem Fahrer ohne Führerschein überlassen, darf Versicherung Geld zurückfordern?
Hallo,
ich bin Versicherungsnehmer und mein Mann Halter eines Autos, das wir seit etlichen Jahren meinem Schwiegervater überlassen haben. Dieser hatte damit ein paar Blechschäden verursacht, bei denen auch manchmal die Polizei hinzugezogen worden war. So auch, als er letztes Mal einen Zaun beschädigt hat. Da kam heraus, dass er seit 4 Jahren keinen Führerschein mehr besitzt.
Mein Mann bekam als Halter eine Anzeige. Das Verfahren wurde aber eingestellt.
Die Versicherung hat danach auch unsere beiden anderen Autos gekündigt. Nun bekam ich ein Schreiben von unserer Versicherung, dass sie das Geld für die Schäden meines Schwiegervaters zurückfordern will. Darf sie das?
Wie hätten wir merken sollen, dass mein Schwiegervater keinen Führerschein mehr hat, wenn das nicht mal die Polizei merkt? Hätte man nicht den Fahrzeughalter davon in Kenntnis setzten müssen, dass dem Fahrer der Führerschein entzogen worden ist?
Muss man sich wirklich vom eigenen Vater alle halb lang den Führerschein zeigen lassen ?
3 Antworten
Ja das dürfen sie, denn auch wenn er euch verschwiegen hat das er kein Führerschein mehr hat, seit ihr dafür haftbar da das Fahrzeug bei euch versichert ist.
Habt ihr ihn als Halter mit eintragen lassen? Falls nicht kann man sogar im krassen Fall von einer art Betrug reden.
Ich weiß es nur weil ich vor einigen Monaten sowas in der art Mal im Radio gehört habe
Darf sie das?
meine Antwort:
ja das darf sie!!!Als Halter hat man eine gewisse Grundverantwortung.
Wenn man als Halter jemanden ans Steuer lässt, und dieser einen Unfall baut, obwohl man daneben sitzt, macht man sich mitschuldig, obwohl man direkt nicht gefahren ist.
So verhält es sich auch mit dem verliehenen Auto. Guckt mal in Euerm Versicherungskleingedrucktem...da steht das drin. Auch wenn ihr das nicht gelesen habt... lt Gesetz sagt das Nichtwissen nicht vor Strafe schützt.
da das , wie Du schreibst, schon mehrmals dein Schwiegervater Schäden verursacht hat, würde ich sogar für 4 Jahre Überlassung von Verantwortungslosigkeit bzw sogar Betrugsmitverantwortung reden..
Habe mal von ner Versicherungsseite kopiert, hier Allianz:
Halter entscheidet über die Nutzung des Fahrzeugs – und haftet im Schadensfall
Der Fahrzeughalter ist in Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter Feld C eingetragen und bei der Zulassungsbehörde als Halter angemeldet. Auf ihn ist das Auto zugelassen. Er entscheidet über die Verwendung des Kfz und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich. Damit ist er Ansprechpartner für Polizei und Behörden und kommt für Kosten und Schäden auf.
- Der Fahrzeughalter ist per Definition diejenige Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Sie ist für die Verkehrssicherheit des Pkw verantwortlich und dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht für das Auto abzuschließen.
- Der Kfz-Halter kümmert sich um Versicherung, Steuern und Wartung des Fahrzeugs. Er sorgt also dafür, dass das Kfz intakt ist und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.
- Der Halter haftet für alles, was sein Fahrzeug betrifft – auch für Unfälle oder Verkehrsvergehen, selbst wenn er nicht am Steuer sitzt. Das kann ihn Punkte in Flensburg kosten und sich auf den Versicherungsbeitrag auswirken.
Die Ermittlung der Versicherung ergab anscheinend ein
"grob fahrlässiges Verhalten" ☝️
https://www.t-online.de/auto/technik/id_51289752/grobe-fahrlaessigkeit-was-sie-wissen-sollten.html