Auto aufgrund folge Mangel erneut in der Werkstatt, was ist mit den Fahrtkosten?
Guten Tag,
Ich muss nun zum dritten mal mit meinem Auto in die Werkstatt fahren, weil ein folgender Mangel aufgrund unsachgemäßer Arbeit aufgetreten ist.
Als ich das erste mal dort hin bin konnte die Arbeit nicht direkt komplett erledigt werden, weil "die gelieferten Teile nicht passten", deswegen musste ich ein zweites mal dort hin fahren. Und nun ein drittes mal, weil durch unsachgemäße Arbeit ein Problem aufgetreten ist, welches Bauteile beschädigt hat, welches von der Werkstatt übernommen und beseitigt werden müssen.
Meine Frage richtet sich nun aber dahingehend, dass ich jetzt erneut da hin fahren muss. Pro Strecke sind das gut 16,47km (Hin- und Rückweg entsprechend 32,94km).
Kann ich der Werkstatt die Kosten für die Fahrt in Rechnung stellen, oder bleib ich auf Grund deren verursachten Mängel nun auf den Kosten sitzen?
Mfg.
2 Antworten

Du darfst das Fahrzeug von der Werkstatt abholen lassen, wenn diese nachbessern muss. Fahrtkosten darfst du geltend machen, wenn du selbst hinfährst.
Drei Sekunden Google benutzen: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/werkstatt-tipps/autowerkstatt-reparatur-teuer-mangelhaft/

Also ich mein Sprit hat noch Niemand für mich bezahlt.

Unkonstruktive Antworten haben noch nie jemandem geholfen