Ausziehen mit 18 während einer Ausbildung?

3 Antworten

Du musst Doch gar nicht 'abhauen', sondern nur abwarten, bis Du volljährig bist. Deine Eltern sind Dir zum Unterhalt verpflichtet, ob Du einen Anspruch hast, hängt von der Höhe Deiner Ausbildungsvergütung zzgl. Kindergeld ab. Wenn Deine Eltern Dir das Kindergeld nicht freiwillig weitergeben, kannst Du einen Abzweigungsantrag stellen.

Was Du aber auch bedenken solltest: Du bist noch sehr jung. Für den Fall, dass das mit dem Freund nicht klappt (bitte, zieh die rosarote Brille aus und betrachte das realistisch!!), brauchst Du einen Plan B, denn zu Deinem Vater wirst Du voraussichtlich nicht zurückwollen (oder -können). Und Kochen, Putzen und Waschen musst Du zukünftig natürlich auch - ich hoffe mal, dass Dein Freund sich diese Tätigkeiten mit Dir teilt - pass auf, dass Du nicht vom Regen in die Traufe kommst.

Das ist mir klar aber ich kenne mein Freund seit der 3 Klasse und bin mit ihm seitdem zusammen also 9 Jahre mach dir da keine Sorgen 😉

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@Unbekannt217

Ich mach mir keine Sorgen über Leute, die ich nicht kenne (Du willst mir aber nicht ernsthaft erzählen, dass Ihr ein Paar seid, seitdem Ihr 8 Jahre alt wart, oder?).

Ich weise lediglich auf Umstände hin, die ich für beachtenswert halte. Und nach neiner Lebebserfahrung sind es gerade die sehr jung entstandenen Beziehungen, die auseinandergehen, wenn die Partner erwachsen werden, einen Plan B sollte man daher haben.

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@Eifelia

Naja aber es ist so, klar am Anfang als wir klein waren gingen wir auf die selbe Schule und damals war das keine richtige Beziehung sondern eher Freundschaft aber wir haben nie mit wem anders nh normal Beziehung angefangen und bisschen später sind wir halt richtig zusammen gekommen aber man kann es ja so sehen das wir seit dem zusammen sind wir beide sind der festen Überzeugung das dass klappt 😀

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Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs bist Du volljährig - giltst als erwachsen und kannst hingehen wohin Du möchtest - und soweit Du es Dir wirtschaftlich leisten kannst, kannst Du selbstverständlioch ( auch gegen den Willen Deiner Eltern ) ausziehen.

Sie müssen Dir dann sogar das Kindergeld = 219 Euro pro Monat weiterleiten oder Du lässt dieses abzweigen ....

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-auszahlung-andere-personen

Du bist 18 und wenn die finanzielle Seite passt, dann kannst Du am Deinem 18. Geburtstag den Auszug durchführen. Niemand kann Dich aufhalten. Du bist volljährig.

Fehlt nur noch die Zustimmung des Freundes, dass Du bei ihm einziehst.

Die hab ich ja er möchte auch das ich dort rauskomme

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