Das Ehepaar x und y hat sich unter anderem zur Alterssicherung ein kleines Häuschen mit zwei Wohneinheiten gekauft. Nun haben beide Kinder aus vorherigen Ehen, welche im Falle des Todes des entsprechenden Elternteils Pflichtteilserbberechtigt für das halbe Haus wären. Dieses soll aber dem länger Lebenden zur Absicherung vollständig zur Verfügung stehen. Da sich eines der Kinder mit einem Erbverzicht ( und entsprechender testamentarischer Regelung) nicht Einverstanden erklären möchte, kam in den letzten Tagen ( nach einem Fernsehbericht in dem es wohl um Schenkungen ging) zu folgender Überlegung.
X und Y vereinbaren nachträglich Gütertrennung und teilen in diesem Wege auch das Haus in zwei Einheiten A und B.
Dann schenkt X seine Wohneinheit A der Y und Y schenkt ihre Einheit B dem X. Der Wert der einzelnen Einheit liegt unter dem Grenzwert für die Schenkungssteuer UND es wird bei den Schenkungen jeweils eine Rückfallklausel für den Fall des Vorversterbens eingeflochten.
Sollte nun zum Beispiel X versterben, so würde die Ihm Geschenkte Einheit B automatisch wieder an Y fallen, an der Schenkung des X an Y würde sich aber nichts ändern, so das Y nun Eigentümerin des gesamten Hauses wäre, ohne, das es zur Erbmasse gehören würde.
ist dieses so umsetzbar ???
Und bevor nun ethisch/moralisch gemeckert wird, es soll dann auch direkt testamentarisch geregelt werden, dass das Haus zu gleichen Teilen an alle Kinder geht, wenn auch der andere verstirbt.