Auswirkung einer Einbauküche auf den Mietpreis

4 Antworten

Die Frage ist in dieser Allgemeinheit nicht zu beantworten.

Fangen wir mal mit dem Mietspiegel an. Es gibt Städte die einen aeusserst ausführlichen Mietspiegel haben der das Kriterium Einbauküche preisteigernd berücksichtigt, andere Städte haben das nicht. . Weiter geht es mit der allgemeinen Nachfragesituation. Wer eine Wohnung dort anbietet wo Wohnraum knapp ist, der braucht keine EBK anzubieten. Die Wohnung vermietet sich auch so. Nur dort, wo man dem Mieter etwas als Extra bieten muss, kann die vermieterseits gestellte EBK sinnvoll ein.

:-)

Nicht vergessen sollte man aber, dass eine Bau Seite bestehende EBK auch abschreckend auf die Interessenten wirkt die schon eigene Küchenmöbel haben. Wer sich als Vermieter im uebrigen erhofft, quasi eine Investition auf Lebenszeit gemacht zu haben sieht sich mit dem Umstand konfrontiert, dass manche Mieter eine EBK durch mangelnde Hygiene und ruppige Behandlung binden kürzester Zeit runinieren können. Man sollte schon 10 Jahre als maximale Nutzungsdauer einplanen. Wenn man sich dann überlegt, welchen Mietaufschlag man dann nehmen müsste damit es sich lohnt, kommt zu de Erkenntnis, dass man als Vermieter auf so etwas idR besser verzichten sollte.

Das -:) bitte streichen.

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Aus meiner Sicht macht es nur Sinn, wenn man zum einen eine hochwertige Küche installiert oder die Abmessungen des Raumes so sind, dass eine Maßanfertigung notwendig ist. Mindestens 10% der gesamten Anschaffungskosten würde ich auf die Miete mit umlegen. Des weiteren sollte das Dessign neutral gewählt werden, ansonsten wird es bei einem Mieterwechsel in ein paar Jahren schwierig mit einer unmoderen Kücheneinrichtung einen Mieter zu finden ohne Abschläge hinzunehmen.

Eine Einbauküche kann bei komplizierten Raumverhältnissen sinnvoll sein, weil Mieter ihre Altküchenmöbel dann ohnehin nur unter hohen Verlusten in die neue Küche einpassen können. Bei einer Erstvermietung kannst Du ja fast jeden erzielbaren Preis nehmen, egal ob mit oder ohne Einbauküche. Ob bei einem späteren Mieterhöhungsverlangen auf Basis des örtlichen Mietspiegels ein Mehrpreis verlangt werden kann, ist im Mietspiegel nachzulesen (vielleicht steht es heute noch nicht drin, aber künftig).

Wenn Du aber eine längerfristige Mieterbindung suchst, dann musst Du den Mieter eine Küche einbauen lassen oder bei einer Einbauküche einen beiderseitigen Kündigungsverzicht für maximal 48 Monate vereinbaren.

Über die für den Vermieter erweiterte Instandhaltungspflicht wurde bereits in anderen Antworten hingewiesen. Hier findest Du mehr zum Küchenthema:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

IMHO is das - außer bei Kochnischen eines Appartements - nicht sinnvoll und ausgesprochen unüblich:

  • Viele Mietinteressenten haben bereits eine EBK oder bestimmte Vorlieben und Ansprüche, die kaum zu erfüllen sind und eher vor Anmietung abschrecken. Die meisten empfinden es un(ter)bewußt eher nicht als Vorteil ("2 für 1") sondern als Nachteil, etwas "aufgedrückt" zu bekommen ("Kopplungsgeschäft").

  • Wie bei einem Gebrauchtwagen ist niemand bereit, diesen Mehrwert zu bezahlen. Früher oder später dämmert es jedem, dass er sich bei einer Sparrate statt dauerhaft erhöhter Mietzahlung alle 5 Jahre eine nagelneue Kücheneinrichtungen mit modernster Technik selbst neu kaufen könnte statt sich mit unbefristet gleichhohem Mietanteil bei stetig sinkendem Gebrauchswert á la long "abgezockt" zu fühlen: Eine Markenküche hält gut und gerne 20 jahre, Geräte etwa die Hälfte, bevor sie erneuert werden müsste...

  • du haftest für Instandsetzungen, insbes. der E-Geräte

Ich rate da - wie beim Bodenbelag - eher dazu, dem Mieter freie Hand zu lassen und würde lieber einmalig einen Zuschuss (mietfreies Wohnen im ersten Monat) oder bei Erstbezug Wunschaustattung (Fliesenspiegel, d. h. Spitzschutz an den Wänden) zusichern denn sich dauerhaft binden, festlegen oder haftbar machen zu lassen :-)

G imager761