Ausstehende Grundsteuer

1 Antwort

Die Stadt kann sich tatsächlich an Sie wenden, weil die Grundsteuer mit dem Eigentum des Grundstücks verbunden ist.

Fast schon ein Fehler des Notars, denn der Notar mit dem ich arbeite der fragt das beim Verkäufer, oder der Stadt immer ab und weist darauf hin.

Mal den Verkäufer anschreiben, ob er nciht bereit ist freiwillig zu zahlen, sonst muss man ihn leider über den Rechtsweg dran kriegen.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/nachrichten-nachrichten/1917582.html

Normalerweise wird beim Notar auch geklärt, dass eine Immobilie lastenfrei veräussert wird. Und damit steht dann der Verkäufer in der Pflicht die rückständigen Steuern auch zu bezahlen, wenn auch über den Umweg des neuen Eigentümers an den sich die Kommune lt. Satzung schadlos halten darf.

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@Snooopy155

vielen dank für die antworten trifft diese regelung auch zu, wenn das objekt über eine zwangsverwaltung abgewickelt wurde. im grundbuch stand schon ein vermerk über eine zwangsverstreckung. habe das objekt aber vor der vollstreckung erworben. vielen dank für die mühe

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@angelika123

Jetzt sage ich mal, Sch....notar. Man wird ihn nicht dran kriegen können, aber er hatte aus meiner Sicht eine Hinweispflicht. vermutlich sauschnell gelesen.

Und der Zwangsverwalter hätte natürlich zahlen müssen udn auch die Pflicht gehabt auf die Schulden hinzuweisen.

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