Außenbeleuchtung für Terrasse durch Vermieter?

1 Antwort

Klar sicherlich kann er die Strahler austauschen. Sein Argument ist ja ein rein optisches. Aber ja kann er machen auf seine Kosten.

Aber was dann folgt würde ich nur gegen eine Sicherheitsleistung zulassen wollen.

Der Hintergrund des ganzen gestaltet sich doch so:

Normalerweise muss der Auftraggeber der Arbeiten dafür sorgen, das alles wieder so in der Wohung verlassen wird, wie es vorgefunden wurde. Incls. Reinigungsarbeiten. Aber wer muss das jetzt machen? Der Elektiker wird das nicht machen wollen und der Vermieter wird es auf die lange Bank schieben wollen. Wie lange soll das denn alles dann dauern und wo wohnst Du dann solange? Fragen über Fragen die alle zuvor rechtsverbindlich geklärt werden müssen. Deshalb einfach eine Sicherheitsleistung fordern und/oder verbindliche schriftliche Zusagen bekommen.

Aber wenn da jetzt Kabel neu verlegt werden sollen und anschließend diese Kabel sichtbar im WZ langlaufen. Das würde ich mir nicht antun wollen.

Sind die neuen eigentlich Energiespar Strahler? Nicht das das uralt Hallos sind.

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Danke hildefeuer………, ne ne ne das sollen ihre Bekannten schwarz machen🫣 außerdem wohnt ihre Mutter über uns und dort bleiben die Alten hängen😉

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@wolfuwe

Schwarz machen, das würde an aus Gefährdungs-Gründen Haftungsgründen schon ablehnen. Der Verweis auf andere Bewohner, wo alles beim Alten bleibt ist auch gut.

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