Auslandsrente vorab von Grundsicherung abgezogen?

2 Antworten

Also meines Wissens kann man nicht gleichzeitig Grundsicherung und Wohngeld beziehen.

Dann ist noch die Frage, welche Art der Grundsicherung sie bezieht.

Sie sollte mit dem Grundsicherungsamt sprechen. Evtl. kann sie die monatlich fehlenden 55,-€ als Darlehen beantragen, welches im Zuflußmonat erstattet wird o.ä.. Jedenfalls sollte es da schon Möglichkeiten geben, damit ihr nicht im laufenden Bezug die 55,-€ fehlen.

Und wenn das Zuflußprinzip angewendet wird, dann fehlt Ihr das Geld im Monat des Zuflusses, denn diese Rente wird zu 100 % als Einkommen gewertet. Möglicherweise wurde diese Konstellation aber auch schon bei der Bewilligung der Grundsicherung mit berücksichtigt.