Auslands recht?


05.05.2023, 08:42

Es handelt sich um Erbschaft

1 Antwort

Also ein Zivilprozess.

Ichn denke nicht, dass man Dein Erscheinen erzwingen kann, aus dem Ausland schon gar nicht.

Allerdings solltest Du überlegen, ob Dir der Mensch, der Dich als Zeugen angeführt hat, etwas wert ist. Er scheint ja auf Deine Hilfe angewiesen zu sein.

Außerdem werdeen Dir ja die Kosten ersetzt.

Aber klar, ggf. ist auch das Land, in das man Reisen muss entscheidend. Ich würde lieber als Zeuge nach Amsterdam, Luxemburg, Zürich, Madrid, Rom, oder London reisen, als dass ich nach Warschau, Moskau, Ulan Bator, Izmir, oder Sofia müsste.

Du könntest auch anfragen, ob Du die Fragen schriftlich beantworten kannst.

Falls Du wegen des Kostenersatzes Bedenken hast, könntest Du anfordern, dass man Dir eine Fahr-/Flugkarte vorab zur Verfügung stellt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.