Ausbildungsbetrieb Prüfungszulassung zurückziehen?

2 Antworten

Das hat doch mit den Ausbildungsinhalten nichts zu tun. Den Abschluss der Ausbildung und die Zulassung zur Prüfung wird das sicher nicht beeinflussen.

Allenfalls wird das Deinen Verbleib im Betrieb beeinflussen. Solltest Du denn nach der Prüfung übernommen werden? Mit Vertrag könnte es zu einer Abmahnung führen, wovon ja aber noch nichts gesagt wurde. Also zahle und gut ist.

Die Geschichte mit dem Bekannten finde ich sehr unglaubwürdig, die würde ich nicht auftischen oder noch weiter ausweiten. Ich glaube eher, dass Du Dir etwas Extra-Geld beschafft hast. Das wäre u.U. auch ein Grund für eine fristlose Kündigung, aber wie gesagt, es hört sich für mich auch so an, dass Du einfach nur den Betrag erstatten sollst.

Ich würde mal davon ausgehen, dass

  • wenn du das Geld erstattest und ggf.
  • du diesen 'Bekannten' anzeigst und damit darlegst, dass er das nicht etwa mit Deiner Erlaubnis gemacht hat oder
  • der Bekannte mit Dir beim Chef aufschlägt und selbst darlegt, dass er das ohne Deine Erlaubnis gemacht hat

darüber hinweggesehen werden kann - mein Chef würde es dabei lassen. Wie Dein Chef das sieht, kannst nur du beurteilen. Ich würde den Bekannten auf jeden Fall mit ins Boot holen und ließe ihn damit nicht einfach davonkommen.

Ist es trotzdem möglich das die Zulassung zurück gezogen wird ? Auch wenn man schon angemeldet ist

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@Kimo313

Weiß ich nicht, das musst Du dann schon bei der Handwerkskammer/IHK fragen.

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Dein Chef würde es dabei belassen, dass Du das abgezockte Geld erstattest? Ich nicht.

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@Andri123

Wenn ich glaubhaft machen könnte, dass das jemand anderes war, ich also auch abgezockt wurde - ich denke schon. Das ich dies hier für eine Schutzbehauptung halte, steht auf einem anderen Blatt.

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@Eifelia

Ich glaub es eben auch nicht. Und würde an seiner Stelle die begonnene Notlüge jetzt auch nicht noch weiter ausweiten.

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@Andri123

An sich ist es ja totaler Quatsch, derartige Schutzbehauptungen hier, in einem anonymen Forum, überhaupt vorzubringen und für eine hilfreiche Antwort wäre es allemal sinniger, ehrlich zu sein - daher ändere ich den Sachverhalt lt. Frage halt nicht ab. Aber das ist ja bei vielen Fragestellungen der Fall, das man die Ausrede 3 km gegen den Wind riecht.

Als AG würde ich das ohne die von mir schon genannte Anzeige oder Vorstellung des 'Bekannten' nicht glauben, dem FS aber auch nicht die Prüfungsmöglichkeit wegnehmen (falls das überhaupt möglich ist) - übernommen würde er sicher nicht.

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@Eifelia

Als AG würde ich ihn auch die letzten Wochen bis zum Abschluss arbeiten lassen, danach aber sicher nicht mehr.

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