Ausbildung beim Zoll trotz Sozialstunden?

1 Antwort

mit der vorgeschichte kannst du höchstwahrscheinlich nicht verbeamtet werden, da es dir an der charakterlichen eignung fehlt.

eventuell würde ich es 10-15 jahre nach rechtskraft der letzten verurteilung nochmal versuchen, bis also deine kriminelle vergangenheit "verfristet" ist und sich nicht mehr drauf berufen werden dürfte. alles, was nicht im führungszeugnis auftaucht, steht übrigens noch im staatsanwaltlichen verfahrensregister, du darfst davon ausgehen, dass du im vorfeld einmal komplett durchleuchtet wirst mit sämtlichen sicherheitsprüfungen.

eine andere idee wäre noch, wenn du vorher eine andere ausbildung erfolgreich abschließt und der dienstherr dann bei deiner bewerbung sehen kann, zusätzlich zu der stellungnahme, dass du offensichtlich seitdem geistig gereift bist.

aber wie gesagt, bzgl. der ernennung sehe ich aktuell schlechte karten.

dennoch viel erfolg