Ausbildung beim Zoll trotz Sozialstunden?
Ich wurde mit 14 und 15 mehrfach straffällig. Ich wurde dann 1 mal zu 80 Sozialstunden wegen BTM Handel verurteilt, und 1 Jahr später für Sachbeschädigung in 2 Fällen, sowie Diebstahl zu neuen 100 Stunden verurteilt.
Dazu muss man sagen, dass die Sozialstunden vom ersten Urteil bei der zweiten Verurteilung noch nicht abgeleistet waren, und wurden aus Kulanz des Richters ins zweite Urteil eingebunden.
Jetzt habe ich mich bei der Polizei und beim Zoll beworben, wobei die Polizei das ja von selber klärt.
Wäre aber auch schön zu wissen (von jemandem der Ahnung hat), ob ich Chancen bei der Polizei habe? (Ich habe der Bewerbung eine Umfassende Stellungnahme hinzugefügt.)
Jetzt folgende Frage für die Bewerbung beim Zoll: Werden diese Dinge im Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden auftauchen?
Ich lese im Internet so viel verschiedenes. Deshalb wäre es wunderbar mal die Meinung von jemandem zu hören der Ahnung hat!
Grüsse, und vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
mit der vorgeschichte kannst du höchstwahrscheinlich nicht verbeamtet werden, da es dir an der charakterlichen eignung fehlt.
eventuell würde ich es 10-15 jahre nach rechtskraft der letzten verurteilung nochmal versuchen, bis also deine kriminelle vergangenheit "verfristet" ist und sich nicht mehr drauf berufen werden dürfte. alles, was nicht im führungszeugnis auftaucht, steht übrigens noch im staatsanwaltlichen verfahrensregister, du darfst davon ausgehen, dass du im vorfeld einmal komplett durchleuchtet wirst mit sämtlichen sicherheitsprüfungen.
eine andere idee wäre noch, wenn du vorher eine andere ausbildung erfolgreich abschließt und der dienstherr dann bei deiner bewerbung sehen kann, zusätzlich zu der stellungnahme, dass du offensichtlich seitdem geistig gereift bist.
aber wie gesagt, bzgl. der ernennung sehe ich aktuell schlechte karten.
dennoch viel erfolg