Ausbildung abgebrochen, kein Gehalt nach Eigenkündigung?
Titel. Ich war in dem Betrieb 6 Monate beschäftigt und habe mich dann entschieden meine derzeitige Branche zu verlassen um beruflich einen anderen Weg einzuschlagen.
Am 06.02 hatte ich draußen einen Unfall und war fortwährend krankgeschrieben, bis zum 16.03. Ich habe dann Ende Februar fristgerecht zum 31.03 gekündigt und ordnungsgemäß meinen Resturlaub beantragt. Alles wie es sich gehört halt, soweit so gut.
Nun habe ich allerdings das Problem, dass mein Gehalt für März noch nicht bezahlt wurde. Ich habe bereits versucht meinen AG zu erreichen und habe diesen auch schriftlich darum gebeten mir mein ausstehendes Gehalt zu zahlen - bisjetzt erfolglos. Als nächstes wollte ich eine schriftliche Mahnung verfassen mit dem Vermerk mich rechtlicher Mittel zu bedienen, sofern mein Gehalt innerhalb einer von mir gesetzten Frist (1 Woche?) nicht überwiesen wird.
Ist dies die korrekte Vorgehensweise oder wie sollte ich dies am besten lösen?
2 Antworten
Schriftliche Fristsetzung (Einschrieben Einwurf oder Rückschein) mit Verweis auf § 18 Abs. 2 BBiG.
Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Gerne auch schon darauf hinweisen, dass der AG sich bereits seit dem 01.04.2020 in Verzug befindet (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und du dich bei weiterhin ausbleibender Zahlung gezwungen siehst, deine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Und wenn er darauf nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, führt der nächste Weg zum Arbeitsgericht.
Ließ unbedingt in deinem Arbeitsvertrag (und ggf. Tarifvertrag) nach, welche Ausschlussfristen vereinbart sind. Fristen versäumen ist immer doof.
Dem AG schriftlich (mit Einwurfseinschreiben!) Frist setzen. Wenn er nicht zahlt, Klage beim Arbeitsgericht erheben.