Aufwendungsersatz für Lastschriftrückgabe beim Firmenkonto ?

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Verweigert die Bank die Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen, weil das Konto nicht gedeckt ist, wird sie aus eigenem Sicherheitsinteresse tätig; Gebühren darf sie nicht verlangen – Gleiches gilt für die Nachricht der Nichtausführung; die Kosten darf sie nicht in Schadenersatz umbenennen.

BGH, Az. XI ZR 5/97 und BGH, Az. XI ZR 296/96;

Bitte die Urteile dazu lesen.