Aufwendungsersatz für Lastschriftrückgabe beim Firmenkonto ?
Darf die Bank/Sparkasse bei einem Firmenkonto (hier: GmbH) bei Lastschriftrückgaben mangels Deckung eine Gebühr berechnen (im speziellen Fall sind es 3 EUR sogenannter Aufwendungsersatz) ? Hat jemand Urteile parat, bei denen Kunden schon mal prozessiert und gewonnen haben ?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Verweigert die Bank die Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen, weil das Konto nicht gedeckt ist, wird sie aus eigenem Sicherheitsinteresse tätig; Gebühren darf sie nicht verlangen – Gleiches gilt für die Nachricht der Nichtausführung; die Kosten darf sie nicht in Schadenersatz umbenennen.
BGH, Az. XI ZR 5/97 und BGH, Az. XI ZR 296/96;
Bitte die Urteile dazu lesen.